Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BDE und DGAW fordern klare Regeln für praktikable Kreislaufwirtschaft

(Berlin) - Auf dem Digitalen Diskussionsabend von BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft) und DGAW (Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft) wurde am 30. April 2025 intensiv über die neuen Regelungen der EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) sowie deren nationale Umsetzung im deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) diskutiert.

Im Fokus der prominent besetzten Online-Fachveranstaltung standen zentrale Hebel einer zirkulären Verpackungswirtschaft: rechtliche Grundlagen und Anpassungsbedarfe, Rezyklatquoten, recyclinggerechtes Design, erweiterte Herstellerverantwortung für Gewerbeverpackungen (EPR) sowie die Reform des § 21 VerpackG. Die hohe Teilnehmerzahl aus Industrie, Entsorgungswirtschaft, Verbänden und Wissenschaft unterstreicht das große Interesse an praktikablen Lösungen für die Umsetzung der PPWR in Deutschland und Europa.

Dr. Andreas Bruckschen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDE, brachte es auf den Punkt:

„Die Ziele der PPWR sind ambitioniert und richtig. Entscheidend ist jetzt, dass daraus keine bloßen Papiervorgaben werden. Wir brauchen klare, rechtssichere Rahmenbedingungen – damit Unternehmen investieren und Kreislaufwirtschaft in der Praxis funktioniert.“

PPWR als Weichenstellung: Verlässliche Vorgaben für Recycling, Rezyklate und Verpackungsdesign notwendig

Dr. Bruckschen betonte in seiner Eröffnung die Bedeutung eines stringenten Ordnungsrahmens auf nationaler Ebene zur effektiven Umsetzung der PPWR. Klar sei: Die rechtlichen Rahmenbedingungen bestimmen, ob die in Brüssel formulierten Ziele zur Ressourcenschonung, zum Klimaschutz und zur Marktharmonisierung Wirkung entfalten.

Rechtsanwalt Lars S. Otto (okl & partner) erläuterte die juristische Perspektive auf die neue EU-Verordnung:

„Die PPWR schafft europaweit einheitliche Standards – das ist ein Fortschritt. Doch ohne nationale Konkretisierung bleiben viele Regelungen juristisch wirkungslos. Der Gesetzgeber muss jetzt zügig und präzise handeln.“

Gewerbeverpackungen: BDE warnt vor Bürokratie – EPR muss effizient und marktwirtschaftlich bleiben

Stefan Böhme (VBS-Präsident und BDE-Vizepräsident) forderte mit Blick auf die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Gewerbeverpackungen eine Umsetzung ohne Systembeteiligungspflicht, aber mit klarer Nachweisführung über bestehende Entsorgungsstrukturen. Da die Gewerbeentsorgung seit Jahrzehnten durch Entsorgungsfachbetriebe effizient, lückenlos dokumentiert und stets zuverlässig erfolgt, verbiete sich jeglicher folgenreicher Eingriff.

„Unsere Branche ist vorbereitet, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten – mit etablierten Strukturen, Investitionen und Innovationskraft. Was wir jetzt brauchen, ist keine zusätzliche Bürokratie, sondern ein flexibler und wettbewerblicher Rahmen für Gewerbeverpackungen.“

Die Position des BDE ist eindeutig: Zusätzliche Kosten und bürokratische Hürden sind weder notwendig noch zielführend.

Recyclingfähigkeit als Standard: Einheitliche europäische Designvorgaben dringend notwendig

Gunda Rachut (ZSVR) zeigte, wie die heutigen nationalen Mindeststandards in einen europäischen Designstandard überführt werden sollen. Entscheidend seien europaweit einheitliche Kriterien, eine nachvollziehbare Berechnung der Leistungsstufen auf einer normierten Festlegung von Design-Parametern.

Rachut wies darauf hin, dass die kommende Pflicht zur EU-Konformitätserklärung für Verpackungen eine Herausforderung, aber auch eine Chance sei, um ökologisches Design zur Branchenrealität zu machen.

Rezyklatquoten umsetzen: Ohne Marktanreize und Verfügbarkeit droht Zielverfehlung

Dr. Anno Oexle (DGAW / okl & partner) beleuchtete die praktischen und rechtlichen Herausforderungen der neuen Mindestrezyklatquoten. Er warnte davor, dass die ambitionierten Vorgaben ohne funktionierende Märkte ins Leere laufen könnten:

„Rezyklate sind ein Schlüssel zur Kreislaufwirtschaft – aber nur, wenn Qualität, Verfügbarkeit und Preis stimmen. Ohne konsequente Anwendung der Gleichwertigkeitsanforderungen für Drittstaatenimporte können die Quoten zur Hürde statt zum Hebel zu werden. Den behördlichen Vollzug wird dies vor große Herausforderungen stellen.“

Die Runde war sich einig: Es braucht Rahmenbedingungen, die Investitionen in hochwertige Rezyklate ermöglichen und eine faire Marktstellung sichern.

Öko-Modulation statt Bürokratiefalle: Alternative zur Fondsregelung zeigt Potenzial

Jens Nießmann (Reclay Systems GmbH) stellte das Modell der gesetzlich geregelten Entgeltspreizung als praxistaugliche Alternative zur geplanten Fondsregelung gemäß § 21 VerpackG vor.

„Statt schwerfälliger Fondsmodelle brauchen wir ein einfaches, praxistaugliches System mit klaren Anreizen für recyclinggerechtes Design – und das ohne neue Bürokratie.“

Vorgeschlagen wird ein Mechanismus, bei dem Zuschläge systemintern erhoben und transparent weitergegeben werden – rechtssicher, wettbewerbsneutral und mit reduziertem administrativem Aufwand.

Fazit: Umsetzung der PPWR braucht Realismus, Tempo – und echten Gestaltungswillen

Die Veranstaltung machte deutlich: Die PPWR ist politisch gewollt, ihre Wirkung hängt aber maßgeblich von einem klugen Zusammenspiel zwischen EU-Vorgaben, nationalem Recht und Marktmechanismen ab. Es braucht eine praxisnahe Umsetzung, die Innovation nicht bremst, sondern fördert.

Dr. Andreas Bruckschen (BDE) und Dr. Anno Oexle (DGAW) zogen ein gemeinsames Fazit:

„Die Branche ist bereit, Verantwortung zu übernehmen. Politik und Vollzug müssen jetzt die nötigen Weichen stellen – schnell, fundiert und mit Blick auf die Praxis.“

Quelle und Kontaktadresse:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V., Dirk Böttner-Langolf, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Von-der-Heydt-Str. 2, 10785 Berlin, Telefon: 030 5900335-0

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