BDEW fordert Nitratprogramm, rechtssichere rote Gebiete und fundiertes Monitoring
(Berlin) - Gestern hat das Bundeskabinett die Novellierung des Düngegesetzes beschlossen. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:
„Eine verbindliche betriebliche Nährstoffbilanzierung bleibt zentraler Punkt des Düngegesetzes, um Stickstoffüberschüsse verursachergerecht zu erfassen und gezielt zu reduzieren. Das geplante Wirkungsmonitoring greift dabei zu kurz, da es vor allem auf aggregierten Daten basiert und keine systematische Erfassung betrieblicher Nährstoffflüsse vorsieht. Vor diesem Hintergrund sehen wir die vorgenommene Streichung der Stoffstrombilanz kritisch.
Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es jetzt darauf an, die Vorgaben rechtssicher und praxistauglich umzusetzen. Es braucht zügig klare Lösungen für die bestehende Rechtslage – insbesondere auch mit Blick auf die sogenannten roten Gebiete. Die Wasserversorgung in Deutschland braucht klare Regeln, Rechtssicherheit und einen verlässlichen Vollzug.
Offen ist, wie ein wirksames nationales Nitrat-Aktionsprogramm auf den Weg gebracht werden soll. Letztlich kann es nur dann erfolgreich sein, wenn damit eine Verminderung der Nitrateinträge verbunden ist.“
Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Julia Weber, stellv. Pressesprecher(in), Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0
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