BDEW-Kritik an ausbleibender Fracking-Entscheidung: Gesetzespaket zur unkonventionellen Gasförderung endlich verabschieden / BDEW: Verzögerungen gefährden Umsetzung weitreichender Schutzmaßnahmen für die Trinkwasserressourcen
(Berlin) - Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) blickt mit Sorge auf die nach wie vor ausbleibende Umsetzung des Fracking-Gesetzespaketes. Die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen sollten ursprünglich bereits vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Stattdessen hatte die Große Koalition das Gesetzespaket in den Herbst verschoben. Mit den in den Gesetz- und Verordnungsentwürfen vorgesehenen Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes würden aus Sicht des BDEW weitreichende Schutzmaßnahmen für die Trinkwasserversorgung umgesetzt.
Je länger die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag das Gesetzgebungsverfahren hinauszögern, desto größer wird aus BDEW-Sicht die Gefahr, dass das Gesetzespaket erst im nächsten Jahr zur Abstimmung in Bundestag und Bundesrat gestellt werden kann. 2016 stehen jedoch viele Landtags- und Kommunalwahlen an. Das Thema Fracking droht so in diese Wahlkämpfe gezogen zu werden. Dies würde eine Verabschiedung des Gesetzespakets massiv gefährden und die unklare Rechtslage vor Ort zu einem Dauerzustand machen, so der BDEW.
Die entscheidende politische Debatte werde zudem leider nicht über die vielen positiven Regelungsansätze des Fracking-Paketes geführt. Vielmehr geht es um die Detail-Frage, welche Befugnisse die vorgesehene Expertenkommission bei Probebohrungen bekommen soll. Hieran scheiterte auch eine Verabschiedung im Bundestag vor der Sommerpause.
Der BDEW fordert eine rasche Umsetzung des Gesetzespakets:
"Der BDEW unterstützt die in dem Gesetzespaket vorgesehene vollumfassende Verpflichtung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine Entsorgung des Lagerstättenwassers und der Frac-Fluide in geologisch geeigneten Formationen. Wenn wir in Deutschland alle Schutz- und Umweltmaßnahmen umgesetzt haben, sollte es aber auch möglich sein, eine verantwortungsvolle Förderung aus unkonventionellen Lagerstätten umzusetzen. Dabei brauchen wir natürlich auch Rechtssicherheit für die von den Unternehmen getätigten Investitionen. Deshalb sollte das Fracking-Gesetzespaket jetzt umgehend verabschiedet werden, um den Investitionsstau im Bereich der konventionellen und unkonventionellen Förderung aufzuheben. Ohne den Einsatz von Erdgas lassen sich die ehrgeizigen Ziele bei der CO2-Einsparung und dem Energiekonzept nicht erreichen", sagte BDEW-Vizepräsident Michael G. Feist, der im BDEW zudem als Vorsitzender des Lenkungskreises Gas fungiert.
Auch Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser und Vorstandsvorsitzender der Berliner Wasserbetriebe, kritisierte die aktuellen Diskussionen in den Koalitionsfraktionen: "Wenn es jetzt nicht gelingt, neue gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, fallen wir zurück in einen Diskussionsstand mit Regelungsdefiziten beim Trinkwasserschutz, Intransparenz und Ignoranz gegenüber den Interessen der Bevölkerung. Eine Verschiebung in das Jahr 2016 birgt die Gefahr, dass das gesamte Projekt Opfer der Landtagswahlen wird."
"Wir fordern die Koalitionsfraktionen dringend auf, das jetzt Erreichte nicht zu gefährden und sich schnellstmöglich für eine Verabschiedung einzusetzen. Gleiches erwarten wir auch von den sich anschließenden Beratungen im Bundesrat", so Feist und Simon abschließend.
Wasser- und Gaswirtschaft im BDEW hatten sich bereits frühzeitig auf eine gemeinsame Position zum Thema Fracking verständigt. Die gemeinsame Positionierung folgt im Kern der Prämisse, dass die Sicherheit der Ressource Trinkwasser als das wichtigste Lebensmittel in Deutschland nicht gefährdet werden darf. Die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten muss auf dieser Grundlage möglich sein, sofern Umwelt- und Sicherheitsfragen dem nicht entgegenstehen.
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(cl)