Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zu den Vorschlägen zur Revision der EU-Energiesteuer-Richtlinie: Wettbewerbsverzerrungen vermeiden / Vorschläge der Kommission sind Chance für Erdgasfahrzeuge / Möglichkeiten für Steuerbegünstigung insbesondere von KWK-Anlagen erhalten

(Berlin) - "Die Einführung einer EU-weit harmonisierten Kohlendioxid-Steuer, die für nicht vom Emissionshandel erfasste Bereiche gilt, ist grundsätzlich ein gangbarer Weg, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Es darf durch die Revision der Energiesteuerrichtlinie allerdings nicht zu Wettbewerbsverzerrungen auf den Energiemärkten kommen", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), nachdem die Europäische Kommission gestern (13. April 2011) ihre Vorschläge für eine Revision der EU-Energiesteuerrichtlinie vorgelegt hatte. Es müsse sichergestellt sein, dass es bei der Ausgestaltung der CO2-Steuer nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen emissionshandelspflichtigen und nicht-emissionshandels-pflichtigen Anlagen zur Energieerzeugung komme.

Die Europäische Kommission will mit einer Revision der Richtlinie die Energiebesteuerung künftig stärker am Kohlendioxidausstoß ausrichten und dafür einheitliche Mindeststeuersätze einführen. Vorgesehen ist eine Differenzierung der Energiebesteuerung in eine CO2-Emissions-komponente (in Euro pro Tonne CO2) und eine allgemeine Energiebesteuerung. Der BDEW unterstütze grundsätzlich die Klimaschutzziele der Europäischen Union. Deutschland sei hier europäischer Vorreiter. Alle Wirtschaftsbereiche müssten einen gleichwertigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten, so Müller.

Der Energieeinsatz zur Stromerzeugung müsse weiterhin steuerbefreit bleiben. Für Strom dürfe es daher keine CO2-Steuer geben, forderte Müller, die zugleich betonte: "Die neue Besteuerung sollte für die deutsche Wirtschaft und die Verbraucher insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet sein."

Die bisherigen Möglichkeiten der Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen müssten im Rahmen der geplanten Revision der EU-Energie-steuer-Richtlinie grundsätzlich erhalten bleiben. Das gelte insbesondere für hocheffiziente KWK-Anlagen, die zurzeit in Deutschland von der allgemeinen Energiesteuer befreit seien. "Diese Befreiung sollte grundsätzlich auch für die CO2-Steuer gelten, da KWK-Anlagen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten", so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Im Verkehrssektor ermögliche die Kommission eine Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff bis ins Jahr 2023. Damit setze die Europäische Kommission ein richtiges und wichtiges Signal an die deutsche Politik, die steuerliche Ermäßigung von Erdgas als Kraftstoff in Deutschland über das Jahr 2018 hinaus zu verlängern. "Der Einsatz von Erdgas als Kraftstoff ist eine umweltschonende und kostengünstige Alternative. Im Vergleich zu üblichen Benzinmotoren verursachen erdgasbetriebene Fahrzeuge rund 25 Prozent weniger CO2-Emissionen. Die Emission von Feinstaub und gesundheitsschädlichem Stickoxid wird fast vollständig vermieden", betonte Müller.

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Jan Ulland, Stellv. Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

(el)

NEWS TEILEN: