Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zum aktuellen Nitratbericht

(Berlin) - Zum aktuellen Nitratbericht für den Zeitraum 2016 - 2018 erklärt Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):

"Der Nitratbericht verdeutlicht: Wir brauchen in Deutschland endlich eine echte und nachhaltige Verringerung der Nitrateinträge insbesondere in den roten Gebieten mit einer Überschreitung des europäischen Grenzwertes von 50 Milligramm je Liter Grundwasser. Der Vorschlag, den das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt zur Umsetzung der Düngeverordnung gemacht hat, ist dafür jedoch nicht geeignet.

Im Gegenteil: Mit der vorgelegten Verordnung wäre nicht mehr die tatsächlich gemessene Belastung in den roten Gebieten ausschlaggebend, sondern die Ergebnisse einer Modell-Betrachtung. Dabei sollen Standortfaktoren wie etwa Bodenart, Nitrateinträge, Witterungsverhältnisse mit in die Berechnung der Modellergebnisse einbezogen werden. Diese wären dann die Grundlage für eine Entscheidung darüber, ob überhaupt weitere Minderungsmaßnahmen in roten Gebieten erfolgen sollen und nicht mehr die tatsächlich gemessene Grenzwertüberschreitung. Damit droht ein künstliches "Wegrechnen" der tatsächlichen Grenzwertüberschreitung. Dies ist keine Strategie, die die Belastung unserer Grundwasser-Ressourcen effektiv reduziert. Diese Vorgehensweise wird auch den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie nicht gerecht. Wir brauchen endlich ein effektives und strenges Düngerecht."

Zum Hintergrund

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Entwurf einer "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten", (Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung), im Folgenden "AVV Gebietsausweisung" genannt, Stand 24.6.2020, zur Stellungnahme übersandt. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Düngeverordnung hat die Bundesregierung eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Ausweisung der betroffenen Gebiete durch die Landesregierungen zu erlassen. Die Bundesländer sollen ihre Ausweisungen der belasteten Gebiete anhand der Verwaltungsvorschrift bis Ende 2020 überprüfen und erforderliche Anpassungen vornehmen, um eine Fortsetzung des Zweitverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland zu vermeiden.

Aus Sicht des BDEW ist über die Umsetzung der im Entwurf vorliegenden AVV geplant, die Aussagekraft von real erhobene Messdaten mit einer Modellierung zu überprüfen, die auf vielen Annahmen basiert und große Datenlücken aufweist. Dem Modell-Ergebnis soll zudem ein höheres Gewicht zugesprochen werden, als den EU-konformen Messungen und Messwerten nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die an offiziellen Messstellen von einem akkreditierten Labor durchgeführt wurden. Die EU-Nitratrichtlinie sieht dieses Vorgehen nicht vor. Es stellt auch keine technisch-wissenschaftliche Weiterentwicklung dar, da die Datenbasis der Modellierung Fehler aufweist und nicht validiert ist. Über die Anwendung dieser AVV kann es daher auch keine Verbesserung in der Grundwasserqualität geben.

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Julia Löffelholz, Pressereferentin Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

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