Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zum Ausgleichsmechanismus im Erneuerbare-Energien-Gesetz: Mehr Durchblick für Stromkunden / EEG-Kosten für Kunden bundesweit einheitlich und transparent / Wichtiger Schritt für den Ausbau der erneuerbaren Energien

(Berlin) - Gute Nachricht für Stromkunden: Verbraucher erfahren auf ihren Stromrechnungen künftig bundesweit einheitlich und noch transparenter die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrkosten. Dies regelt die so genannte Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV), der der Deutsche Bundestag gestern (2. Juli 2009) mit einem entsprechenden Votum in seinem Plenum zugestimmt hat. "Aus Kundensicht ist diese neue Verordnung wichtig, weil die Transparenz des EEG deutlich erhöht wird. Für die Unternehmen bringt die Verordnung Planungssicherheit, Effizienzsteigerungen und damit Kosteneinsparungen. So steht auch mehr Geld für Investitionen zur Verfügung." Das erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Die Energiewirtschaft erwartet von der neuen Regelung, die der BDEW bereits im Vorfeld der EEG-Novelle im Jahr 2008 vorgeschlagen hatte, eine deutlich verbesserte Effizienz des EEG. Wurden bisher die nach dem EEG vergüteten Strommengen in einem aufwändigen Verfahren auf alle Stromvertriebsunternehmen in Deutschland verteilt (EEG-Ausgleichs-mechanismus), soll ab dem 1. Januar 2010 nur noch ein rein finanzieller Ausgleich für den EEG-Strom erfolgen. Dieser soll künftig von den vier Übertragungsnetzbetreibern an der Strombörse EEX in Leipzig am Spotmarkt verkauft werden. Dabei bleibt die Investitionssicherheit für die Betreiber von regenerativen Anlagen gewährleistet. Schätzungen der Bundesregierung zu Folge könnten die Einsparungen im "dreistelligen Millionenbereich" liegen.

"Die Energiebranche hätte sich jedoch nicht einen halben, sondern einen ganzen Schritt bei der Weiterentwicklung des EEG gewünscht. Neben dem neuen Ausgleichsmechanismus hätten noch in dieser Legislaturperiode auch deutlichere Anreize zur Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien beschlossen werden müssen", sagte Müller. Der BDEW bedauere daher, dass es in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr zu einer sachgerechten Lösung für die Marktintegration der erneuerbaren Energien gekommen sei. Er werde sich weiterhin für die Marktintegration regenerativer Energien einsetzen.

Zur Meldung und der Hintergrundinformation zum Ausgleichsmechanismus:

http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_20090702_PM_BDEW_zum_Ausgleichsmechanismus_im_Erneuerbare-Energien-Gese?open&ccm=250010.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), Hauptgeschäftsstelle Frank Brachvogel, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

(el)

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