BDEW zum Bundesratsbeschluss Novelle der Trinkwasserverordnung: Wasserwirtschaft begrüßt neue Trinkwasserverordnung / Neuer Urangrenzwert ist positiv und stärkt den Verbraucherschutz / BDEW fordert jedoch weitergehende Regelung zur Radioaktivität
(Berlin) - Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die heute (26. November 2010) im Bundesrat verabschiedete Novelle der Trinkwasserverordnung. "Die Novelle belegt, dass die deutsche Wasserwirtschaft höchsten Ansprüchen gerecht wird. Darüber hinaus wird der Verbraucherschutz durch die Novelle gestärkt", erläuterte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser beim BDEW.
"Wir begrüßen ausdrücklich den neu eingeführten Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter für Uran. Dieser Wert entspricht dem Stand von Wissenschaft und Technik", so Weyand weiter. Allerdings bedauert der BDEW, dass der Bundesrat nicht die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen zur Radioaktivität mitgetragen hat. "Der BDEW fordert deshalb alle Beteiligten auf, jetzt schnellstmöglich eine Einigung über eine weitergehende, untergesetzliche Regelung in dieser Frage herbeizuführen", erklärte Weyand.
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