BDEW zum EEG-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (#EEG, #BDEW)
(Berlin) - Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat den Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. November 2014 zur begrenzten Rückforderung der EEG-Umlage im Rahmen des EEG 2012 für nichtig erklärt und das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) aufgehoben.
Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
"Das Urteil schafft Rechtssicherheit. Es macht auch deutlich, dass sich die Förderung Erneuerbarer Energien und der Erhalt energieintensiver Industrien in Deutschland nicht ausschließen. Die EuGH-Entscheidung sollte die Bundesregierung jedoch nicht dazu verleiten, weitere Ausnahmen im EEG zu schaffen oder erfolgreiche Korrekturen zur Kostendämpfung wieder zurückzunehmen."
Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Jan Ulland, Pressesprecher
Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin
Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900
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