Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
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BDEW zum heutigen (27. Oktober 2009) Urteil zu Preisanpassungsklauseln Erdgas: Gasversorger geben sinkende Einkaufskosten weiter / Gaspreise auf dem niedrigsten Stand seit 2006

(Berlin) - "Die aktuellen Diskussionen über die Rechtmäßigkeit von Preisanpassungsklauseln in Haushaltskundenverträgen sollten nicht dazu führen, dass die tatsächlich vorgenommenen Preisanpassungen der Versorger aus dem Blickfeld geraten. Völlig unabhängig davon, ob Preisanpassungsklauseln formal wirksam oder unwirksam sind, haben die Unternehmen der deutschen Gaswirtschaft mit den Preisanpassungen der letzten Jahre auf steigende und sinkende Beschaffungskosten reagiert. Im Durchschnitt sind die Gaspreise mittlerweile auf dem niedrigsten Stand seit dem zweiten Halbjahr 2006. Daran zeigt sich: Die Preisanpassungen der Unternehmen funktionieren in beide Richtungen", erklärte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich des heutigen (27. Oktober 2009) Urteils des Hamburger Landgerichts zum Thema Preisanpassungsklauseln.

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen aus den Jahren 2007 und 2008 bestätigt, dass Preisanpassungen gerechtfertigt sind, wenn im Wesentlichen lediglich gestiegene Beschaffungskosten an die Kunden weitergegeben werden.

Kein Versorger hat ausschließlich Erhöhungen durchgeführt, sondern bei sinkenden Beschaffungskosten auch die Preise entsprechend gesenkt. Dies zeigt sich exemplarisch an der Preisentwicklung im Jahr 2009: Die Gasunternehmen haben 2009 in mehreren Senkungsrunden niedrigere Bezugskosten an die Verbraucher weitergegeben. Pünktlich zum Start der neuen Heizperiode haben viele Gasversorger erneut ihre Preise reduziert.

Den Kunden ist durch formal nicht wirksame Preisanpassungsklauseln kein Nachteil entstanden, so der BDEW.

Um im Wettbewerb im Wärmemarkt sowie im zunehmenden Gas-zu-Gas-Wettbewerb erfolgreich bestehen zu können, haben die Gasunternehmen ein Interesse, ihren Kunden möglichst günstige Tarife anzubieten. Immer mehr Kunden nutzen ihre Wahlmöglichkeiten im Gasmarkt: Mittlerweile haben nach einer Erhebung des BDEW 25 Prozent der Haushaltskunden ihren Tarif oder ihren Erdgaslieferanten gewechselt, erklärte der BDEW. Im Durchschnitt haben die Kunden nach Angaben des Branchenverbandes mittlerweile die Auswahl zwischen zwölf Anbietern je Postleitzahlgebiet (höchste Anzahl: 29 Anbieter, niedrigste Anzahl: drei).

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), Hauptgeschäftsstelle Jan Ulland, Stellv. Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

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