Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zum Kabinettsbeschluss Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Verordnung sorgt für mehr Effizienz und Transparenz / Grünstrom muss ab 2010 an der Strombörse vermarktet werden

(Berlin) - "Durch den neuen bundesweiten Ausgleichsmechanismus wird die Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes effizient und transparenter. Die bisherige Regelung hat insbesondere für kleine und mittlere Stromvertriebsunternehmen zu erheblichen Verlusten geführt." Das erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zur heute (27. Mai 2009) im Bundeskabinett verabschiedeten Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV). Das letzte Wort hat nun der Deutsche Bundestag.

"Die deutsche Energiewirtschaft sieht in der Verordnung vor allem zwei Vorteile: Die Energieunternehmen bekommen mehr Planungssicherheit. Und die Kunden erhalten transparent bundesweit einheitlich einen genauen Überblick über die Kosten für die erneuerbaren Energien auf ihren Rechnungen. Alle Kunden in Deutschland zahlen künftig die gleiche EEG-Umlage", erläuterte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Mit der neuen Regelung, die der BDEW bereits im Vorfeld der EEG-Novelle im Jahr 2008 vorgeschlagen hatte, werde die bisherige Wälzung des EEG-Stroms abgeschafft. Diese habe in Verbindung mit der Abnahmepflicht für Strom aus EEG-Anlagen in der Vergangenheit insbesondere für die Stromvertriebe zu erheblichen finanziellen Verlusten geführt. Ursache waren die unvermeidbaren Abweichungen zwischen Prognose und Realität bei der EEG-Stromeinspeisung.

Wurden bisher die nach dem EEG vergüteten Strommengen in einem aufwändigen Verfahren auf alle Stromvertriebsunternehmen in Deutschland verteilt (EEG-Ausgleichsmechanismus), soll ab dem 1. Januar 2010 nur noch ein rein finanzieller Ausgleich für den EEG-Strom erfolgen. Dieser wird laut Kabinettsbeschluss künftig von den vier Übertragungsnetzbetreibern an der Strombörse EEX vermarktet. "Die Energiebranche hätte sich jedoch gewünscht, dass neben dem neuen Wälzungsmechanismus auch das Marktprämienmodell zur Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien noch in dieser Legislaturperiode beschlossen worden wäre", sagte Müller. Der BDEW bedauere, dass es in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu einer sachgerechten Lösung für die Marktintegration der erneuerbaren Energien gekommen ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), Hauptgeschäftsstelle Ricarda Ballhaus, Leiterin, Redaktion Fachpresse Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

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