Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zum zweiten Open-Data-Gesetz: Neuer Regulierungsrahmen ermöglicht mehr digitale Geschäftsmodelle

(Berlin) - Der Bundestag hat gestern das zweite Open-Data-Gesetz verabschiedet. Zu dem Gesetzpaket gehören die Änderung des E-Government-Gesetzes und das Datennutzungsgesetz. Sie schaffen unter anderem neue Regelungen zur Bereitstellung und Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

"Daten stellen die Basis vieler neuer und innovativer Geschäftsmodelle dar. Auch in der Energie- und Wasserwirtschaft gewinnen Daten zunehmend an Bedeutung. Mit der Verabschiedung des zweiten Open-Data-Gesetzes wurde ein wichtiger Schritt zur Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für den Austausch und die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors getan, ohne dass der Datenschutz gefährdet wird.

Mit der Änderung des E-Government-Gesetzes werden künftig deutlich mehr Daten der Bundesverwaltung maschinenlesbar und kostenfrei verfügbar gemacht. Insbesondere aus Sicht kleiner und mittlerer Unternehmen ist dies zu begrüßen. Gleiche Voraussetzungen hinsichtlich des Datenzugriffs und der Datennutzung schaffen faire Ausgangsbedingungen im Wettbewerb um die Entwicklung innovativer, digitaler Geschäftsmodelle. So können offene Daten beispielsweise einen Beitrag zu der erfolgreichen Entwicklung von künstlicher Intelligenz darstellen.

Darüber hinaus werden mit der Einführung des Datennutzungsgesetzes Impulse für Open-Data-Initiativen über die Grenzen der Bundesverwaltung hinaus gesetzt. Das Gesetz sendet ein wichtiges Signal an öffentliche Unternehmen, den Aufbau eines echten Datenbinnenmarktes zu unterstützen. Dabei dürfen die Sicherheitsziele kritischer Infrastrukturen jedoch keinesfalls außer Acht gelassen werden. Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber die Sicherheit der für die Bevölkerung wichtigen Versorgungsinfrastruktur auch im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung weiterhin gewährleistet.

Kritisch sehen wir jedoch noch einige Unklarheiten hinsichtlich des Anwendungsbereichs des Datennutzungsgesetzes. So ist beispielsweise noch nicht festgelegt, welche Daten konkret unter den Begriff "hochwertige Datensätze" fallen, die künftig nutzbar gemacht werden sollen. Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt damit unklar, welche Daten der Regulierung des Datennutzungsgesetzes künftig unterliegen und welche nicht. Die Bundesregierung sollte sich bei den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission für eine zeitnahe Klarstellung der Ausgestaltung der thematischen Kategorien einsetzen, um Unsicherheiten frühzeitig zu beheben."

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Julia Löffelholz, Pressereferentin Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

(sf)

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