BDEW zur heutigen Bekanntgabe der EEG-Umlage 2013: Anteil von Steuern und Abgaben am Strompreis steigt 2013 auf Rekordniveau von rund 50 Prozent / EEG-Fördersumme erreicht im nächsten Jahr rund 20,4 Milliarden Euro
(Berlin) - Im Zusammenhang mit der Diskussion um den starken Anstieg der EEG-Umlage 2013 weist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) darauf hin, dass der Anteil der staatlichen Steuern und Abgaben am Strompreis für Privatkunden im nächsten Jahr erstmalig auf voraussichtlich rund 50 Prozent steigen wird. Gründe dafür sind nach ersten Berechnungen des BDEW die stark gestiegene EEG-Umlage für das Jahr 2013 mit 5,277 Cent pro Kilowattstunde und weitere gesetzliche Umlageregelungen. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass auch die Netzentgelte, die heute veröffentlicht werden, im nächsten Jahr steigen. Auf der Basis der Netzentgelte wiederum werden in den nächsten Wochen weitere staatlich festgelegte Preisbestandteile wie die Umlagen nach Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung und nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ermittelt. In die Netzentgelte wird auch die neue Offshore-Haftungsregelung aufgenommen. All diese Strompreisbestandteile werden entsprechend ansteigen. Allein für die Förderung der Ökostromerzeugung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen die Stromkunden im Jahr 2013 voraussichtlich insgesamt etwa 20,4 Milliarden Euro (Mrd. Euro) aufbringen (2012: 14,1 Mrd. Euro, 2011: 13,4 Mrd. Euro, 2010: 8,3 Mrd. Euro), so der BDEW.
"Es ist klar, dass die Unternehmen diese stark steigenden, vom Staat festgelegten beziehungsweise regulierten Bestandteile des Strompreises nicht mehr kompensieren können und an die Kunden weitergeben müssen", erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Die Politik habe es in der Hand, diese staatlichen Strompreisbelastungen für die Haushaltskunden zu reduzieren.
Die EEG-Umlage 2013 hat wie zuletzt erwartet die 5-Cent-Marke überschritten. "Ich teile die Sorgen der Verbraucher, die mit dem sprunghaften Anstieg der EEG-Umlage verbunden sind. Notwendig ist eine umfassende Reform des EEG. Bundesumweltminister Altmaier hat dazu in der vergangenen Woche richtige und wichtige Punkte angesprochen: Mit Blick auf die dynamisch steigenden Kosten des Ausbaus und der Systemintegration liegt es auf der Hand, dass die Erneuerbaren Energien künftig marktfähig, effizienter gefördert und mit dem Netzausbau synchronisiert werden müssen", erläuterte Müller.
Im Zusammenhang mit dem dringend notwendigen Netzausbau plädiert die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung für eine Flexibilisierung des EEG: "Ich denke, dass man in Regionen, in denen der Netzausbau mit dem rasanten Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht Schritt halten kann, nicht weiter ungehemmt regenerative Anlagen zubauen kann. Man sollte in Regionen, die zeitweise schon heute über ihren eigenen Bedarf hinaus Strom erzeugen, die Ampeln auf gelb oder rot schalten, bis entsprechende Leitungen zum Stromtransport fertig gestellt sind."
"Die Markt- und Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren Energien ist Voraussetzung, wenn sie in Zukunft das Rückgrat der Energieversorgung werden und wie von der Bundesregierung geplant bis zum Jahr 2050 80 Prozent der Stromerzeugung liefern sollen. Dafür müssen die Erneuerbaren schrittweise weiter in den Markt integriert werden, bezahlbar bleiben und Systemdienstleistungen erfüllen, um zukünftig verlässlich Strom zu liefern so wie es derzeit größtenteils nur die konventionellen Kraftwerke leisten können", erklärte Hildegard Müller.
Müller verwies auch auf die noch anstehenden Ermittlungen und Veröffentlichungstermine weiterer staatlich induzierter Strompreisbestandteile: "In der nächsten Zeit werden zum Beispiel die Netzentgelte, die Umlagen aus Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung, aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie für die in die Netzentgelte einzurechnende neue Offshore-Haftung bekanntgegeben. Dies alles wird weitere Auswirkungen auf die Kalkulation der Strompreise haben. Diese Situation stellt Verbraucher und Energieversorger vor große Herausforderungen."
Weitergehende BDEW-Informationen
Zu Veröffentlichungsterminen von staatlichen Strompreisbestandteilen:
EEG-Umlage: Veröffentlichung am 15. Oktober 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2013.
Netzentgelte: Veröffentlichung der voraussichtlichen Netzentgelte bis zum 15. Oktober 2012 - endgültig bis zum 31. Dezember 2012 - mit Wirkung zum 1. Januar 2013.
KWK-G-Aufschlag: Für die Veröffentlichung gibt es keinen verbindlichen Termin - bei rechtzeitiger Vorlage der Daten streben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) eine Veröffentlichung Ende Oktober 2012 an - Wirkung zum 1. Januar 2013.
Umlage Paragraph 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV): Veröffentlichung am 20. Oktober 2012 durch die ÜNB mit Wirkung zum 1. Januar 2013.
Neue Offshore-Haftungsumlage (bzw. EEG-Haftungsumlage) nach Paragraph 17f EnWG-Änderungsgesetz-Entwurf: Veröffentlichung durch die ÜNB auf Basis des Paragraphen 17 EnWG-Änderungsgesetz-Entwurf am 15. Oktober 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2013.
Zur Ermittlung der EEG-Umlage:
Die EEG-Umlage wird nach klaren Vorgaben des Gesetzgebers von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern ermittelt. Als zuständige Behörde überwacht die Bundesnetzagentur die Ermittlung, Festlegung und Veröffentlichung der EEG-Umlage. Die Energieversorger profitieren von dieser Umlage nicht, sondern reichen diese ausschließlich an die Kunden weiter. Die Verbraucher bezahlen bundesweit einheitlich über einen Ausgleich immer nur für die prognostizierte Erzeugung aus Erneuerbaren Energien. Die Differenz aus dieser Prognose und der tatsächlichen Entwicklung wird, egal ob die EEG-Umlage zu hoch oder wie im Jahr 2010 zu niedrig geschätzt worden war, nachträglich inklusive möglicher Zinsen für die Kunden in Form der sogenannten Nachholung entweder positiv oder negativ verrechnet und fließt in die EEG-Umlage des jeweiligen Folgejahres ein. Die Kunden können also in diesem System keinen Verlust machen, sondern zahlen für die tatsächlich entstandenen Kosten.
Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle
Frank Brachvogel, Pressesprecher
Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin
Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900