Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zur heutigen Bundesrats-Entscheidung zur EnWG-Novelle: Novelle sorgt für Verunsicherung und Planungssicherheit / Hildegard Müller: Bei Ausgestaltung der Regelungen zur Versorgungssicherheit marktnahe Lösungen bevorzugen

(Berlin) - "Die heutige Entscheidung des Bundesrates zur EnWG-Novelle zeigt weiterhin Vor- und Nachteile. Sie sorgt einerseits für erhebliche Verunsicherungen bei Betreibern von Kraftwerken und andererseits für Planungssicherheit bei Besitzern von Offshore-Windparks und Netzbetreibern." So kommentierte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die heutige Entscheidung des Bundesrates, die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) passieren zu lassen. Mit der Entscheidung kann das Gesetz noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und pünktlich zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Nach Angaben des BDEW ist das rechtzeitige Inkrafttreten der Gesetzesnovelle insbesondere für die reibungslose Umsetzung der Offshore-Haftungsumlage wichtig, die von der Politik zum Jahresanfang neu erhoben wird.

Die Verunsicherung bei den Kraftwerksbetreibern liegt laut Müller im dem Teil des EnWG-Gesetzgebungspaketes zur Versorgungssicherheit begründet. "Die hier vorgesehenen Regelungen bleiben nach wie vor äußerst schwierig für unsere Branche. Die staatlichen Eingriffsmöglichkeiten in den Kraftwerkspark sind quasi unverändert geblieben. Es ist aber noch offen, ob diese Interventionen am Ende als Ultima Ratio gehandhabt oder zum Normalfall in der Energieversorgung werden sollen. Es wird jetzt also erheblich auf die Ausgestaltung der Verordnung zu Beginn des kommenden Jahres ankommen", erläuterte Hildegard Müller.

Mittlerweile sei in dem Gesetzentwurf der Rahmen der Verordnungsermächtigung immerhin so ausgestaltet, dass sie eine Tür auch für eine marktorientierte Lösung wie die vom BDEW vorgeschlagene Strategische Reserve offen lasse. Es gehe bei diesem Punkt um eine Grundsatzentscheidung der Energiepolitik. Müller: "Die Kernforderung der Energiebranche war und ist weiterhin, grundsätzlich marktnahe Lösungen vor regulatorische Eingriffe zu stellen. Und der zwingende Grund dafür ist, dass wir in einer Situation, in der Investoren viele Fragen zur ihren Entscheidungen haben, diese nicht noch durch unnötige Regulierung und Einschränkung der Marktstrukturen weiter verunsichern sollten." Der Branchenvorschlag einer Strategischen Reserve sei geeignet, mit der aktuellen, angespannten Versorgungssicherheitssituation, die letztlich durch politische Entscheidungen herbeigeführt wurde, umzugehen. "Die Strategische Reserve ist ein zeitlich begrenztes, marktnahes Instrument mit einem transparenten Ausschreibungsverfahren", sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Für die Branche sei es von großer Bedeutung, dass dieser Vorschlag bei der geplanten Verordnungsermächtigung ernsthaft geprüft werde.

Darüber hinaus sei es richtig, dass die bisher von der Bundesregierung geplanten Regelungen im EnWG zum Gasmarkt nunmehr gestrichen worden seien. Gaskraftwerke, die von den Übertragungsnetzbetreibern als systemrelevant bestimmt wurden, sollten dazu verpflichtet werden, statt der bisher üblichen und flexiblen Gastransportverträge feste Transportverträge abzuschließen, so dass sie auf Anweisung der Übertragungsnetze weiter Strom produzieren können. "Stattdessen sind einige kluge, flexible und marktorientiere Lösungen aufgenommen worden, mit denen die Versorgungssicherheit besser gestärkt werden kann", erklärte Müller.

Grundsätzlich positiv seien die Regelungen bei der Netzanbindung für Offshore-Windparks. "Dieser grundlegende Systemwechsel bei der Netzanbindung für Offshore-Windparks ist ein richtiger Schritt, der lange überfällig war", sagte Müller. In Zukunft wird der Ausbau des Offshore-Netzes entlang eines Zehn-Jahres-Plans erfolgen, was deutlich mehr Struktur in die Planungen sowohl auf Seiten der Übertragungsnetzbetreiber, als auch auf Seiten der Betreiber der Offshore-Windparks bringen wird. "Es wurden vernünftige Übergangsregelungen für die Offshore-Windpark-Betreiber vereinbart, die ihre Planungen im Vertrauen auf die bislang bestehenden Regelungen bereits weit vorangetrieben haben", erläuterte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Der Haftungsumfang für die Übertragungsnetzbetreiber wurde deutlich reduziert. Dies sei ebenfalls vom Grundsatz her gut. "Es gibt deshalb Grund zur Zuversicht, aber noch keine Sicherheit für die anstehenden Investitionen. Wie diese Regelungen wirken, werden wir erst an den Entscheidungen der Investoren ablesen können", betonte Müller.

Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

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