BDEW zur Novelle der Trinkwasserverordnung im Bundesrat
(Berlin) - Zur Änderung der Trinkwasserverordnung, die morgen im Bundesrat verabschiedet werden soll, erklärt Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):
"Die Wasserwirtschaft befürwortet die regelmäßige Untersuchung von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auf Legionellen. Die Überprüfung der Hauswasserinstallationen ist im Interesse der Gesundheit und des Schutzes aller Kunden. Ziel ist es, eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch Legionellen zu verhindern. Die Wasserwirtschaft steht auf der Seite des vorsorgenden Gesundheitsschutzes, wir begrüßen daher diese Vorgaben in der Trinkwasserverordnung.
Es ist allerdings notwendig, die Laborkapazitäten in Deutschland zu erweitern, damit die Kontrollen der Hauswasserinstallationen auch in einem angemessenen zeitlichen Rahmen durchgeführt werden können.
Die von den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates vorgeschlagenen Änderungen dienen aus Sicht des BDEW im Wesentlichen dazu, die Anforderungen der Trinkwasserverordnung klarer zu fassen und zu präzisieren. Sie führen darüber hinaus zu deutlich weniger Bürokratie. Insbesondere zahlreiche bislang noch offene Fragen für die praktische Umsetzung der vorgeschriebenen Untersuchung auf Legionellen werden mit den Änderungsvorschlägen des Bundesrates geklärt. Die Änderungen des Bundesrates beinhalten darüber hinaus auch die erforderliche Aktualisierung der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren des Umweltbundesamtes."
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