BDEW zur Offshore-Windkraft-Vereinbarung
(Berlin) - Der Bund, die Küstenländer sowie die Übertragungsnetzbetreiber haben eine gemeinsame Offshore-Vereinbarung beschlossen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
"Die Einigung ist eine gute Nachricht für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Es ist sehr wichtig, das Ausbau-Ziel zeitnah anzuheben, da die Planungen der erforderlichen Netzanschlüsse jetzt beginnen. Die rechtzeitige Netzanbindung ist mitentscheidend dafür, ob die Ausbauziele erreicht werden können oder nicht. Positiv ist, dass künftig das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie direkt zuständig sein soll für die Prüfung und Genehmigung von Flächen für den Bau von Windparks auf See. Diese Kompetenz lag bislang bei der Bundesnetzagentur. Mit der Neuregelung kann das Verfahren zur Feststellung der Eignung von Offshore-Windpark-Flächen beschleunigt werden."
Erforderlich ist allerdings eine Weiterentwicklung des Förderrahmens für Windenergie auf See, um die Realisierungswahrscheinlichkeit signifikant zu erhöhen und das erhöhte Ausbauziel zu erreichen. Ansonsten müsste der Höchstgebotspreis in der nächsten Ausschreibung auf 0 Cent pro kWh festgesetzt werden. Der BDEW bietet mit seinem Modell der symmetrischen Marktprämie ein volkswirtschaftlich sehr kosteneffizientes Instrument zur Unterscheidbarkeit von Geboten, ohne dabei einen ruinösen Unterbietungswettbewerb anzureizen."
Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Jan Ulland, Pressesprecher
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