BDEW zur Sitzung des EU-Wettbewerbsministerrates: Kommunale Gestaltungsfreiheit erhalten / Kompromisse bei der Konzessionsrichtlinie gehen noch nicht weit genug
(Berlin/Brüssel) - "Die Freiheit der Städte und Kommunen bei der Organisation der Wasserversorgung darf nicht eingeschränkt werden. Bei einer EU-weiten Ausschreibung von Dienstleistungskonzessionen im Bereich der Wasserversorgung besteht die Gefahr einer Zerstörung der kommunalen Strukturen und daraus resultierender Synergieeffekte", erklärte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), anlässlich der Sitzung des Wettbewerbsministerrates der Europäischen Union.
Es gehe vor allem darum, dass die Städte und Gemeinden wie bisher auch künftig über die Vergabe der Dienstleistungskonzessionen im Bereich der Wasserwirtschaft auf kommunaler Ebene entscheiden können. Weyand weiter: "Gerade Dienstleistungen im Bereich der Wasserversorgung werden als Teil der Daseinsvorsorge zum großen Teil vor Ort und nicht grenzüberschreitend erbracht. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ein rechtlich geregelter Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben."
Die im BDEW organisierte Wasserwirtschaft appelliert an die Bundesregierung und das Europäische Parlament, alles dafür zu tun, die jetzige kommunale Struktur der Wasserversorgung zu erhalten. Diese zeichnet sich durch eine große Vielfalt aus. Gerade die unterschiedlichsten Modelle der Zusammenarbeit hätten sich auf kommunaler Ebene bewährt. "Für die deutsche Wasserwirtschaft ist klar, dass der zurzeit im Rat diskutierte Kompromisstext nicht ausreichend ist, um die bestehenden Strukturen zu schützen. Hier bedarf es noch erheblicher Nachbesserungen", so Weyand.
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