BDEW zur Wasserwirtschaftlichen Jahrestagung 2012: / Wasserpreisentwicklung unterhalb der Inflationsrate / / Debatte zu Dienstleistungskonzessionen: Wasserwirtschaft fordert Ausnahmeregelung / / BDEW zur Wasserwirtschaftlichen Jahrestagung 2012: Wasserpreisentwicklung unterhalb der Inflationsrate / Debatte zu Dienstleistungskonzessionen: Wasserwirtschaft fordert Ausnahmeregelung
(Berlin) - Die Trinkwasserpreise in Deutschland sind im Jahr 2011 im Durchschnitt um 1,0 Prozent gestiegen und damit nahezu stabil geblieben. Zum Vergleich: Die Lebenshaltungskosten insgesamt stiegen im vergangenen Jahr um 2,3 Prozent, teilte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) heute auf der 11. Wasserwirtschaftlichen Jahrestagung in Berlin mit. Damit setze sich der Trend der vergangenen Jahre fort, in denen die Wasserpreise jeweils nur sehr moderat gestiegen seien.
"Die trotz erheblicher Investitionen in Anlagen und Netze sehr moderate Preisentwicklung der vergangenen Jahre ist auch auf die Umsetzung von Effizienzpotenzialen in der Anlagen- und Prozessoptimierung zurückzuführen. Neben Instrumenten wie Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen sowie dem Investitionscontrolling leisten dabei auch die freiwilligen Benchmarking-Projekte der Wasserwirtschaft einen wichtigen Beitrag", sagte Wulf Abke, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser, auf der Wasserwirtschaftlichen Jahrestagung. Um die Transparenz und die Effizienz in der Wasserwirtschaft weiter zu erhöhen, habe die Branche Instrumente wie die Kundenbilanz, den Kalkulationsleitfaden sowie das freiwillige Benchmarking entwickelt.
Mit Blick auf die Debatte über eine neue Richtlinie der Europäischen Union zu Dienstleistungskonzessionen betonte Abke erneut die ablehnende Haltung der Wasserwirtschaft: "Der BDEW sieht eine Dienstleistungskonzessionsrichtlinie als kontraproduktiv an, da ein einheitliches Ausschreibungsverfahren den Gestaltungsspielraum der Städte und Gemeinden und damit die kommunale Selbstverwaltung nicht in entsprechendem Maße berücksichtigt." Das derzeit geltende Primärrecht sowie die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stellten eine ausreichende Grundlage für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen dar, so der BDEW-Vizepräsident. "Der Entwurf der Europäischen Kommission für eine solche Richtlinie geht in seiner geplanten Regelung weit über die aktuelle Rechtsprechung hinaus und dürfte sich Kosten treibend und Bürokratie erhöhend auswirken." Das Europäische Parlament hatte sich im Rahmen des so genannten `Rühle-Berichtes´ aus dem Jahr 2010 ebenso gegen eine Richtlinie ausgesprochen wie der Bundesrat in Deutschland, der die Notwendigkeit einer solchen Richtlinie negierte.
"Die Politik muss in dieser Frage grundsätzlich entscheiden, ob die Entscheidungsfreiheit der Kommune zur Vergabe der Wasserversorgung in jetzigem Umfang erhalten bleibt. Im Hinblick auf den jetzt vorliegenden Richtlinienvorschlag spricht sich der BDEW dafür aus, die Wasserwirtschaft jedenfalls analog zur Dienstleistungsrichtlinie vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen. Jede gesetzgeberische Initiative auf europäischer Ebene muss die kommunale Selbstverwaltungshoheit beachten", so Abke abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Hauptgeschäftsstelle
Pressestelle
Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin
Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900