Pressemitteilung | (BDF) Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V.

BDF: Regulierung der Flughafen-Entgelte nach 30 Jahren Stillstand reformieren

(Berlin) - Im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Flughafen-Entgelte-Richtlinie hat sich der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) für eine Reform der Regulierung von Flughafen-Entgelten in Deutschland ausgesprochen. Nach einer atemberaubenden Veränderung der Luftverkehrs-Landschaft in den letzten zwanzig Jahren ist es nach Ansicht des Verbandes nun an der Zeit, im Interesse von Wachstum und Verbraucher-Entlastung nach 30 Jahren Stillstand auch die Regulierung der Flughafenentgelte zu modernisieren und wettbewerbstauglich zu machen.

Reformbedarf sehen die Fluggesellschaften sowohl bei der Qualität der Regulierung als auch bei den Zuständigkeiten. Der deutsche Rechtsrahmen erlaubt bislang nur eine einfache Billigkeitsprüfung der durch die Flughäfen beantragten Entgelt-Erhöhungen. Ökonomische Prüfkriterien und verbindliche Transparenz-Anforderungen oder Rechte der Regulierungsbehörden auf Unterlagen-Einsicht bestehen nicht.

Für die Festsetzung der Entgelthöhe an deutschen Flughäfen sind bislang die einzelnen Bundesländer zuständig, die - bis auf eine Ausnahme - als Regulierer gleichzeitig auch Kapitaleigner der zu regulierenden Flughäfen sind. Eine solche Interessenkollision ist nach der neuen EU-Flughafenentgelte-Richtlinie zukünftig nicht mehr zulässig.

Die bestehende Regulierung der Flughafen-Entgelte fällt derzeit weit hinter die Standards der Bereiche Telekommunikation, Post, Bahn und Energie zurück. Der BDF plädiert deshalb für die Schaffung ähnlicher Strukturen und Regulierungskriterien wie in diesen Branchen und begrüßt die in der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung vorgesehene effizienzsteigernde Reform der Luftverkehrsverwaltung in Deutschland.

BDF-Geschäftsführer Michael Engel: "Die EU-Flughafen-Entgelte-Richtlinie lässt eine solche Reform in Deutschland ausdrücklich zu, und sie würde im Übrigen auch deutliche Vorteile für die Länder mit sich bringen." Bisher wird in einem aufwendigen Genehmigungsverfahren jeder Entgeltantrag einzeln durch die Landesluftfahrtbehörde genehmigt. Die zentrale Zuständigkeit der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde für die Flughafenentgelte würde die Bundesländer vom hohen Regulierungsaufwand entlasten und sie von der Notwendigkeit befreien, ihre Flughafenbeteiligungsverwaltung zu ändern.

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. Sabine Teller, Pressesprecherin Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: (030) 70011850, Telefax: (030) 700118520

(mk)

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