BDI: Anti-Dumping-Recht nicht unnötig schwächen
(Berlin) - Um sich vor Dumping und unfair subventionierten Produkten zu schützen, brauchen wir wirksame handelspolitische Abwehrmaßnahmen. Das forderte BDI-Präsident Jürgen R. Thumann anlässlich der bevorstehenden Anhörung der Europäischen Kommission zur Reform der handelspolitischen Schutzinstrumente am Dienstag (13. März 2007) in Brüssel. Anti-Dumping- oder Anti-Subventionsverfahren sind unverzichtbar, um den fairen internationalen Wettbewerb aufrecht zu erhalten. Es sind keine protektionistische Maßnahmen, sondern anerkannte Instrumente des Welthandelssystems, um sich gegen unfaire Konkurrenz wehren, so Thumann weiter. Anti-Dumping- und Anti-Subventionsverfahren werden in der EU im weltweiten Vergleich sehr zurückhaltend angewendet. Wir sollten eher im Rahmen der WTO eine Annäherung an den europäischen Standard verlangen, als unser Recht weiter einseitig abzuschwächen.
Im vergangenen Jahr hatte ein Anti-Dumping-Verfahren gegen Schuhe aus China und Vietnam für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt. Daraufhin hatte die EU-Kommission im Dezember 2006 ein Grünbuch zur Überprüfung der handelspolitischen Schutzinstrumente, insbesondere des Anti-Dumping-Rechts, vorgelegt. Nach den Überlegungen von EU-Handelskommissar Mandelson sollen die Möglichkeiten, handelspolitische Schutzinstrumente einzusetzen, künftig eingeschränkt werden. Aus Sicht der deutschen Industrie ist es nicht nachvollziehbar, dass die Kommission ein einzelnes und außerdem noch ein äußerst untypisches Verfahren zum Anlass nimmt, grundsätzliche Änderungen ihres Rechtssystems zu prüfen, erklärte Thumann. Die meisten Anti-Dumping-Verfahren betreffen keine Konsumgüter, sondern Produkte der Chemie-, Stahl- und Metallindustrie.
Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Petra Ganser, Presse und Kommunikation
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