BDI, BDE und DIHK fordern Vollendung des europäischen Binnenmarktes in der Daseinsvorsorge
(Brüssel) - Für Marktöffnung und gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Dienstleistungen und in der Daseinsvorsorge. So lautete die gemeinsame Forderung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) auf einer gemeinsam in Brüssel veranstalteten Europakonferenz zur Zukunft der Öffentlichen Dienstleistungen. Unmittelbar im Vorfeld der Veranstaltung hatte die Europäische Kommission mehrere Mitteilungen zu ihrer Strategie bei der Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes veröffentlicht, die Joaquín Almunia, EU-Kommissar für Wirtschaft und Währung, auf der Europakonferenz vorstellte.
Diese Mitteilungen stellten klar, dass Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in ihrer Anwendung den allgemeinen EU-Vorschriften unterfallen, insbesondere den europäischen Binnenmarkts- und Wettbewerbsregelungen. Staatlich subventionierter Protektionismus bringt die Mitgliedstaaten nicht weiter. Nur eine konsequente Vollendung des europäischen Binnenmarktes für Dienstleistungen kann höhere Qualität sicherstellen und mehr Arbeitsplätze schaffen, betonte Arndt G. Kirchhoff, BDI-Präsidiumsmitglied und Vorsitzender des Mittelstandsausschusses. Der Liberalisierungsprozess der vormals hoheitlichen Dienstleistungsmärkte sei bislang eine Erfolgsstory gewesen. Die Marktöffnung für private Anbieter hat in den meisten Fällen wesentlich zur Verbesserung der Effizienz der Dienstleistungen beigetragen und zu einer Ausweitung des Leistungsangebotes geführt, so Kirchhoff.
Thomas Ilka, Leiter des EU-Büros des DIHK, unterstrich die Bedeutung der europäischen Vergabevorschriften für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft: Die Vergabe öffentlicher Aufträge macht etwa 16 Prozent des EU-Bruttoinlandsproduktes aus. In diesem überaus wichtigen Bereich müssen daher klare, transparente Regeln gelten. Zu Recht wolle die Kommission bestimmte Bereiche der Daseinsvorsorge nicht generell von den Regeln des Wettbewerbs- und Vergaberechts ausnehmen. Nur ein Ausschreibungswettbewerb garantiert privaten Unternehmen den Zugang zu den Märkten und den Verbrauchern eine hohe und effiziente Versorgungsqualität, warnte Ilka.
BDE-Präsident Peter Hoffmeyer forderte angesichts der bisherigen Erfolge bei der Marktöffnung auch in anderen Dienstleistungsbereichen mehr Wettbewerb: Die Marktöffnung sollte von der EU auf die Wasserwirtschaft und die Abfallentsorgung ausgedehnt werden. Die darin liegenden Wachstums- und Innovationspotentiale sind gut für die Verbraucher und müssen genutzt werden. Nur durch die Einbindung der privaten Unternehmen lasse sich der enorme Investitionsbedarf in die Infrastruktur überhaupt schultern. Alleine in der deutschen Wasserwirtschaft reden wir dabei von einem Betrag von über 50 Milliarden Euro bis 2020, sagte Hoffmeyer.
Dienstleistungen machen etwa 60 bis 70 Prozent der wirtschaftlichen Aktivitäten in der EU aus. Auf Initiative der Europäischen Kommission sind Teilbereiche der öffentlichen Dienstleistungen aus ursprünglich staatlichen Monopolen in Wettbewerbsmärkte überführt worden. Allein Telekommunikations-, Energie-, Post- und Transportdienstleistungen stehen für fünf Prozent der Wertschöpfung in den EU-15 Staaten und bieten über 10,5 Millionen Menschen Beschäftigung.
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