BDI besteht auf ärztliche Vorbedingungen
(Wiesbaden) - Nachdem in der KV Nordrhein im Laufe des zweiten Quartals mit dem Rollout zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) begonnen werden soll, erinnert der Vorstand des Berufsverbands Deutscher Internisten, BDI e.V., daran, dass ein Großteil der vom Deutschen Ärztetag in Münster und Ulm aufgestellten Forderungen noch immer nicht erfüllt ist.
Der BDI lehnt die Einführung der Telematik im Gesundheitswesen nicht grundsätzlich ab, besteht aber darauf, dass bestimmte Vorbedingungen erfüllt werden:
- Die eGK muss einen wirklichen medizinischen Nutzen haben und darf die Handlungsabläufe in Klinik und Praxis nicht verkomplizieren.
- Die Datenhoheit des Patienten muss unter allen Umständen unantastbar bleiben.
- Die Datenspeicherung auf einem zentralen Server wird abgelehnt.
- Das Prinzip der Freiwilligkeit für Arzt und Patient darf nicht aufgegeben werden.
- Manipulationen an elektronisch übermittelten Rezepten oder Verordnungen und Überweisungen müssen ausgeschlossen sein.
- Die Einführung muss für Praxen und Krankenhäuser kostenneutral sein.
- Die Folgekosten der Einführung müssen transparent, kalkulierbar und refinanzierbar sein.
- Die Grundsätze des Datenschutzes und der Datensicherheit sind unbedingt einzuhalten.
- Der BDI warnt vor künstlich erzeugtem Zeitdruck bei der Einführung der Telematik im Gesundheitswesen. Die zum Teil ernüchternden Testergebnisse im Zwischenbericht zu den Feldtests sind noch nicht in der Öffentlichkeit beraten worden. Vor Beendigung aller Tests und deren Auswertung darf nicht mit dem Rollout und der Austeilung der elektronischen Gesundheitskarte begonnen werden, fordern Vorstand und Erweiterter Vorstand des BDI.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
Helge Rühl, Geschäftsführer
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
Telefon: (0611) 18133-0, Telefax: (0611) 18133-50
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