BDI: Europäisches Verbraucherrecht entrümpeln
(Berlin) - Die Politik der `besseren Rechtssetzung` muss auch im europäischen Verbraucherschutzrecht zu weniger Reglementierung führen, sagte der BDI-Präsident Jürgen R. Thumann, anlässlich der Vorstellung des Grünbuchs zur Revision des europäischen Verbraucher-Zivilrechts durch EU-Kommissarin Meglena Kuneva am Donnerstag (08. Februar 2007) in Brüssel. Die zwingenden Regeln der vorhandenen Verbraucherschutzrichtlinien dürfen nicht Leitbild für das gesamte Zivilrecht oder gar für Exportverträge werden. Denn die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltende Vertragsfreiheit hat die wirtschaftliche Entwicklung und Vielfalt auch zugunsten der Verbraucher vorangebracht.
Durch immer neue Verbraucherschutzrichtlinien der Europäischen Union ist das nationale Zivilrecht der Mitgliedstaaten bereits weitgehend einseitig zu Lasten der Wirtschaft reglementiert und zersplittert worden. Verbraucherschutzrichtlinien müssen ´entbürokratisiert´ und für Unternehmen handhabbarer werden, forderte Thumann. Ihr etwaiger Ausbau zum europäischen Verbraucher-Zivilrecht mit übermäßigen Schutzvorschriften würde dagegen den innerstaatlichen Warenverkehr belasten und europäische Unternehmen auch im weltweiten Wettbewerb beeinträchtigen. Aus gutem Grund hat die Europäische Union keine Rechtssetzungsbefugnis, um ein europäisches Zivilrecht zu schaffen. Der Umweg über das Verbraucherrecht darf daher nicht beschritten werden.
Quelle und Kontaktadresse:
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