Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)
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BDI fordert Korrektur der Honorarreform / RLV betriebswirtschaftlich kalkulieren!

(Wiesbaden) - Die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung ist komplett gescheitert. Mit dieser Feststellung bekräftigte der Vorstand des Berufsverbands Deutscher Internisten, BDI e.V., auf seiner Sitzung am Vorabend des diesjährigen Internistenkongresses in Wiesbaden sein bereits im Januar geäußertes Urteil über die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Honorarreform.

Der BDI-Vorstand fordert die KBV auf, die Geburtsfehler der Honorarreform in Selbstverwaltung zu korrigieren. Die Vergütung der Regelleistungsvolumina (RLV) muss endlich auf betriebswirtschaftlicher Basis kalkuliert werden.

Die KBV soll in den Verhandlungen im Bewertungsausschuss wieder die Interessen der Vertragsärzte vertreten und weniger Rücksicht auf das Budgetdenken der Krankenkassen nehmen, bekräftigt BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack. Sollten die politischen Vorgaben wie Abschaffung der Budgetierung und Verlagerung der Morbidität auf die Krankenkassen nicht durchsetzbar sein, müssen die KBV-Verantwortlichen die Konsequenzen ziehen und ein politisches Signal setzen.

Außerdem fordert der BDI-Vorstand die KBV auf, für fachärztlich tätige Internisten ohne Schwerpunkt einen Chronikerzuschlag von 495 Punkten ähnlich der Regelung in der hausärztlichen Versorgung einzuführen. Diese Arztgruppe versorgt wegen der Breite ihres diagnostischen und therapeutischen Spektrums eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von chronisch kranken Patienten, was nicht in ihrem internistischen Basiskomplex abgebildet wird. Dieser Zuschlag muss mit zusätzlichem Geld und nicht durch Umverteilung finanziert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Helge Rühl, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Telefax: (0611) 18133-50

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