BDI gegen kollektive Verbraucherklagen / Amerikanisierung des EU-Rechts steigert Kosten / Preiserhöhungen treffen am Ende den Verbraucher / Europäischer und nationaler Rechtsschutz sowie Behördenkontrollen sind umfassend
(Berlin) - "Die EU-Kommission sollte ihre Initiative zur Einführung von Sammelklagen in Europa sofort stoppen." Das forderte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf mit Blick auf das für Mittwoch (26. November 2008) angekündigte Brüsseler Grünbuch über kollektive Verbraucherrechtsdurchsetzung. "Die bestehenden Klagevorschriften in den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union gewähren schon jetzt den erforderlichen Rechtsschutz. Auch das 2004 eingeführte behördliche Kontrollsystem der EU trägt zum Schutz der Verbraucher bei."
Das EU-Papier stellt eine europaweit wirkende kollektive Sammelklage für Schadenersatzansprüche zur Diskussion. Mit ihr soll eine Vielzahl behaupteter, nicht notwendig konkreter Schadenersatzansprüche von Verbänden für Verbraucher durchgesetzt werden. Vorbild sind US-amerikanische Verfahren, die jedes Jahr schätzungsweise 250 Mrd. US-Dollar kosten. "Diese Kosten führen zu Preiserhöhungen insbesondere bei klageanfälligen Produkten. Sie treffen den Verbraucher", warnte Schnappauf. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass hohe Strafschadensummen und Erfolgshonorare zur Finanzierung der geplanten Verfahren in Europa gefordert werden. "Europäische Unternehmen müssten sich dann zusätzlich gegen drohende Belastungen aus Sammelklagen absichern", erklärte Schnappauf. "Sie könnten leicht zur Zahlung hoher Vergleichssummen gedrängt werden, um den Druck einer Sammelklage zu vermeiden."
Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Dr. Olga Wilde, Pressesprecherin
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566
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