BDI-Hauptgeschäftsführer Schnappauf zum geplanten europäischen Verbraucherrecht: Widersprüche im Verbraucherrecht beseitigen / Einheitliche Regeln stärken elektronischen Geschäftsverkehr / Verbote nur mit Parlamentsbeschluss
(Berlin) - Es ist gut, dass die Europäische Kommission Widersprüche im bestehenden EU-Verbrauchervertragsrecht beseitigen will. So bewertete BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf am Mittwoch (8. Oktober 2008) den Kommissionsvorschlag für ein neues europäisches Verbraucherrecht. Wenn europaweit einheitliche Definitionen für Verbraucher und Unternehmer sowie klare Regeln zu Widerrufsrechten und -fristen festgelegt werden, stärkt das auch den elektronischen Geschäftsverkehr. Wichtig ist aber, dass die Vertragsfreiheit gewahrt bleibt.
Aus Sicht der Industrie geht der Vorschlag über den Regelungsbedarf und den Grundsatz der Subsidiarität hinaus. Mit dem Vorschlag, Listen mit verbotenen Vertragsklauseln in die Richtlinie zu integrieren, die beliebig durch einen Ausschuss ergänzt werden können, versucht die Kommission, die Mitwirkung des Parlaments zu umgehen. Europäische Gesetze müssen demokratisch legitimiert sein, forderte Schnappauf. Klauselkataloge passen nicht ohne Weiteres in jedes Zivilrechtsgesetzbuch der einzelnen Mitgliedsstaaten. Wegen verschiedenartiger nationaler Rechtsfolgen ist zu erwarten, dass das europäische Gesetz in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich angewendet wird. Hier wird deutlich, dass die Kommission gegen den EU-Vertrag regeln will, was den Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Wir fordern Rat und Parlament in Brüssel auf, den Vorschlag praxisgerecht zu korrigieren.
Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Dr. Olga Wilde, Pressesprecherin
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566
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