BDI lehnt Vorauskasse von Patienten ab / Begrenzte Geldmenge hat aber begrenzte Leistungen zur Folge
(Wiesbaden) - Die Auseinandersetzungen um die Honorarverwerfungen in Folge der Regelleistungsvolumina dürfen nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden, stellt der Berufsverband Deutscher Internisten, BDI e.V., fest. Für die zum Teil horrenden Umverteilungswirkungen in zahlreichen Kassenärztlichen Vereinigungen und vielen Fachgruppen ist allein die Politik verantwortlich zu machen, erklärt BDI-Präsident Dr. med. Wolfgang Wesiack und macht klar: " Für eine begrenzte Geldmenge kann auch nur eine begrenzte Menge an Leistungen zur Verfügung gestellt werden."
Für die Patienten führt die Politik der knappen Ressourcen zu einer schlechteren ärztlichen Versorgung und zu Wartelisten in den Praxen. Wenn der Topf der Regelleistungsvolumina ausgeschöpft ist, können auch keine weiteren Leistungen mehr erbracht werden.
Die von Bundesgesundheitsministerin Schmidt für 2009 verheißene Honorarerhöhung von knapp 3 Mrd. Euro gegenüber 2007 ist eine Mogelpackung. Ein Großteil davon war bereits in der 2008 gezahlten Gesamtvergütung enthalten, und durch die politisch verordnete Vereinheitlichung der Honorierung ärztlicher Leistungen - bundesweiter Orientierungspunktwert von 3,5001 Cent und Streichung regionaler Besonderheiten - ist rund 1 Mrd. Euro in den Tresoren der Krankenkassen hängen geblieben. An der seit Jahren bestehenden Unterfinanzierung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung hat sich auch 2009 nichts geändert, betont der BDI-Präsident.
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Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
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