BDI mahnt GOÄ-Reform an / Absage an Komplexierung von Einzelleistungen
(Wiesbaden) - Leistungskomplexe haben in einer privaten Gebührentaxe für ärztliche Leistungen keinen Platz, betont der BDI. Die Abrechnung von Einzelleistungen muss im Vordergrund stehen. Die Fehler im EBM müssen bei der GOÄ-Reform vermieden werden.
Anders als im Sachleistungssystem handelt es sich bei der GOÄ um eine Preisordnung für ärztliche Leistungen, die einen jeweils leistungsgerechten Preis widerspiegeln soll. Sie erfordert unbedingt eine transparente Abrechnung der Einzelleistungen in Klinik und Praxis.
Als Besonderheit der privatärztlichen Behandlung und des individuellen Arzt-Patienten-Verhältnisses muss der Arztbezug der Leistung erhalten bleiben. Die GOÄ muss das moderne medizinische und ärztliche Leistungsspektrum abbilden; dies sichert den unmittelbaren Zugang des Versicherten zu medizinischen Innovationen.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
Helge Rühl, Geschäftsführer
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
Telefon: (0611) 18133-0, Telefax: (0611) 18133-50
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