Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
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BDI-Präsident Thumann: Mängel der Erbschaftsteuerreform beseitigen!

(Berlin) - BDI-Präsident Jürgen R. Thumann appellierte anlässlich der ersten Lesung im Bundestag an den Gesetzgeber, die offenkundigen Mängel der Erbschaftsteuerreform zu beseitigen. Eine Fundamentalkritik helfe wegen des Bekenntnisses der Bundesregierung zum Erhalt der Erbschaftsteuer nicht weiter. Vielmehr müsse die Mängelliste abgearbeitet werden. „Bevor die schweren Mängel nicht beseitigt sind, gibt es keinen Anlass das Reformprojekt zu loben“, sagte der BDI-Präsident.

Im Fokus der Kritik stehe das unvollständige Bewertungsrecht. „Hier muss berücksichtigt werden, dass einzelne Gesellschafter von Familienunternehmen in der Regel nur zum einem im Gesellschaftsvertrag festgeschriebenen Preis an die übrigen Gesellschafter verkaufen darf. Dieser Preis liegt regelmäßig unter dem tatsächlichen Wert, um den Fortbestand des Unternehmens nicht zu gefährden. Wenn das Bewertungsrecht dies nicht berücksichtigt, wird die Erbschaftsteuer in vielen Fällen den erzielbaren Wert der Anteile aufzehren“, so Thumann.

Für die Familienunternehmer seien auch die Voraussetzungen für die Verschonungsregelungen nicht erfüllbar. „Die Fortführungsklausel darf den Zeitraum von zehn Jahren keinesfalls überschreiten. Zudem fehlt in der Fortführungsklausel die Möglichkeit zur Abschmelzung der Erbschaftsteuer in jährlichen Raten“, kritisierte Thumann. Schließlich habe die Politik das Problem der Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und Ertragsteuern zwar erkannt, die Gefahr aber noch nicht gebannt. Eine Lösung im Erbschaftsteuerrecht müsse noch im laufenden Verfahren gefunden werden.

Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Petra Ganser, Sekretärin, Presse und Kommunikation Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566

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