Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
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BDI-Präsident Thumann zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Entlastung der Unternehmensnachfolge kann weiter verfolgt werden

(Berlin) - „Das heutige (31. Januar 2007) Urteil des Bundesverfassungsgerichtes macht den Weg frei für die Erbschaftsteuerreform für Betriebsvermögen.“ Dies erklärte BDI-Präsident Jürgen R. Thumann anlässlich der Veröffentlichung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. „Das Gericht hält die geltende Bewertung von Immobilien und Unternehmensvermögen für verfassungswidrig. Es eröffnet dem Gesetzgeber jedoch einen weiten Spielraum für die Ausgestaltung von zielgerichteten Entlastungsmöglichkeiten.“

70.900 Unternehmen mit rund 678.000 Arbeitnehmern stünden zur Übergabe in Deutschland an. „Diese Unternehmen warten nun auf ein deutliches Signal der Politik, die Rahmenbedingungen für Unternehmensübergaben so einfach wie möglich zu gestalten und für Rechtssicherheit zu sorgen“, so Thumann.

Die Erbschaftsteuer sei ein belastender Faktor, sie entziehe Unternehmen dringend benötigte Liquidität und gefährdet damit Arbeitsplätze in Deutschland. Der Erhalt und die Sicherung von Arbeitsplätzen sollte ein Rechtfertigungsgrund für eine Verschonung der Unternehmensnachfolge von der Erbschaftsteuer sein. Thumann: „Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge eine gute Vorlage für eine Reform geliefert, die gerade den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an einer zielgenauen Verschonungsregelung entspricht. Der Regierungsentwurf sollte nun zügig beraten werden. Der Erfolg der Regelung hängt jetzt jedoch auch davon ab, wie der Gesetzgeber die Vorgaben des Gerichtes zur gleichmäßigen Bewertung von Unternehmen umsetzt. Hierbei sollte er Augenmaß beweisen. Weiterhin sehen wir im Gesetzgebungsverfahren noch den einen oder anderen Bedarf der Feinjustierung. Das sollte schnellstmöglich umgesetzt werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566

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