BDI-Präsident Thumann zur Erbschaftsteuerreform: Dringender Nachbesserungsbedarf
(Berlin) - Der Kabinettsentwurf zur Erbschaftsteuer bringt Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen. Für größere Familienunternehmen, insbesondere der industrielle Mittelstand, lässt der Entwurf noch viele Wünsche offen. Dort gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf, erklärte BDI-Präsident Jürgen R. Thumann. So sei es erforderlich, die Fortführungsklausel mit einer Behaltefrist von insgesamt 17 Jahren auf 10 Jahre zu verkürzen.
Ein weiteres großes Problem liegt im Bewertungsrecht. Die Bewertung muss den Besonderheiten des Betriebsvermögens Rechnung tragen. Andernfalls kann die Erbschaftsteuerreform zu massiven Mehrbelastungen führen. Darüber hinaus wird durch die Bewertung nach Verkehrswerten die doppelte Belastung mit Ertragsteuern und Erbschaftsteuer zu einem generellen Problem, so Thumann. Eine Problemlösung müsse im Erbschaftsteuerrecht verankert und dürfe nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Zudem sei die Lohnsummenhürde zu hoch. Sie müsse von 70 Prozent auf 50 Prozent reduziert werden, betonte der BDI-Präsident.
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