Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BDI-Präsident Thumann zur Gesundheitsreform: Wettbewerbsgesetz muss auch für Krankenkassen gelten

(Berlin) - "Wenn Wettbewerb auf der Gesundheitsreform drauf steht, dann muss auch Wettbewerb drin sein. Deshalb sollte das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auch für Krankenkassen voll zur Anwendung kommen. Sonst ist offensichtlich, dass es sich um eine Mogelpackung handelt und nicht um eine Reform zugunsten von mehr Wettbewerb. Eine Reform, die keine Verbesserungen bringt, reicht nicht. Deshalb sollten jetzt noch Änderungen am Gesetzentwurf zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen werden." Diese Forderung richtete BDI-Präsident Jürgen Thumann anlässlich der Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 15. Dezember, an die Bundesregierung und die Bundesländer.

"Ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz in Prozent vom Arbeitseinkommen ist genau das Gegenteil von der erforderlichen Abkopplung der Krankenversicherungsbeiträge vom Lohn. Solch ein einheitlicher Satz ist nur dann mit Wettbewerb vereinbar, wenn er sich am derzeit niedrigsten Beitrag, d.h. am effizientesten Anbieter orientiert. Die Krankenkassen, die damit nicht auskommen, müssen Zusatzbeiträge erheben und ihre Versicherten mit einem attraktiven Leistungs- und Serviceangebot überzeugen", erklärte der BDI Präsident.

Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Thomas Hüne, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566

(bl)

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