Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BDI: Richtung bei der GmbH-Rechtsreform stimmt!

„Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums bietet die Chance, die GmbH nicht nur für den Mittelstand, sondern auch für den Wettbewerb in Europa fit zu machen. Das vorgestellte Eckpunktepapier enthält viele richtige und wichtige Vorschläge zur Modernisierung des GmbH-Rechts. Die GmbH ist die beliebteste deutsche Unternehmensrechtsform - für industrielle Mittelständler und Konzerne. Mit der Möglichkeit, den Verwaltungssitz grenzüberschreitend zu verlagern, wird die GmbH sehr viel mobiler. Damit wird den Anforderungen des europäischen Binnenmarktes Rechnung getragen. Auch die Gründung einer GmbH wird mit der vorgeschlagenen GmbH-Rechtsreform beschleunigt. Das Ziel, die Kosten der Gründung zu senken, wird nicht vollständig erreicht. Dazu müsste auf die notarielle Beurkundung von Anteilsübertragungen und die notarielle Beglaubigung der GmbH-Anmeldung verzichtet werden.“ So bewertet Klaus Bräunig, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, den am 29. Mai 2006 von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgestellten Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts.

In die richtige Richtung gehe die gesetzliche Klarstellung des Cash-Pooling für Konzerne, das als Instrument zur Innenfinanzierung unverzichtbar sei. Die Bedeutung des Mindeststammkapitals werde überschätzt. Werde es wie vorgeschlagen auf nur noch 10 000 Euro gesenkt, sollte der Gründer bei einer Bar-Gründung dieses Kapital voll aufbringen, forderte Bräunig. Darüber hinaus ließe sich die Gründung einer GmbH noch weiter beschleunigen und vereinfachen. „Dies könnte durch eine Standard-Bar-Gründung geschehen, die der Gesetzgeber mit Musterformularen unterstützt“, erklärte Bräunig. Auch für den internationalen Wettbewerb der Rechtsformen könnte die GmbH noch attraktiver gestaltet werden. So sollte nicht nur der Verwaltungssitz, sondern auch der Satzungssitz ins Ausland verlegt werden können. Dies entspräche den Anforderungen der europäischen Rechtsprechung an die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit.

Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566

(bl)

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