Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

BDI sagt Nein zum Marsch in die Staatsmedizin

(Wiesbaden) - Der jetzt vorliegende Arbeitsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium bestätigt die schlimmsten Befürchtungen angesichts der geplanten Gesundheitsreform der Großen Koalition. Der Entwurf atmet den Geist der sozialistischen Ideologie von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und weiten Teilen der SPD, kritisiert BDI-Präsident Dr. med. Wolfgang Wesiack das Papier. Quer durch alle Paragrafen des Entwurfs schimmert das Ziel eines vereinheitlichten sozialistischen Gesundheitswesens. Das zeigt sich nicht zuletzt an der de-facto-Abschaffung der privaten Krankenversicherung durch deren Gleichschaltung mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Wesiack kündigt energischen Widerstand der Ärzteschaft gegen diesen Marsch in die gleichmacherische Staatsmedizin an.

Der Inhalt des Entwurfs spricht seinem amtlichen Namen Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) Hohn. Tatsächlich wird der Wettbewerb weitgehend abgeschafft, indem den Krankenkassen die Beitragshoheit genommen wird und sie an die zentralistische Leine gelegt werden. Der Grundsatz, dass die Krankenkassen „einheitlich und gemeinsam“ Vereinbarungen treffen, wird dadurch festgemauert, dass künftig nur noch ein Spitzenverband der Krankenkassen für alle einheitlich Vereinbarungen treffen kann. Damit werden die Kassen endgültig gleichgeschaltet. Angesichts der Entmachtung der Kassenärztlichen Vereinigungen ist der Entwurf einer neuen vertragsärztlichen Gebührenordnung durch die KBV nur noch Makulatur. Wenn es nur noch eine Hausarzt-Pauschale und zwei Facharzt-Pauschalen geben soll, braucht man dem Grunde nach weder eine Vertragsgebührenordnung noch eine KV, meint der BDI-Präsident.
Die Versicherten werden in vielfältiger Weise schlechter gestellt und finanziell belastet, kritisiert der BDI. Nicht nur, dass der Beitragssatz in der GKV auf Weisung der Politik um 0,5 Prozentpunkte erhöht wird, zusätzlich kalkuliert das Ministerium durch die neue Tarifgestaltung in der PKV einen Prämienanstieg für privat Versicherte um bis zu 37 Prozent ein.

Bei der Wahl der Kostenerstattung werden den Versicherten wichtige Rechte genommen. Für den Anspruch auf Hilfsmittel soll es keine Rolle mehr spielen, ob sie für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Gemeinschaftsleben notwendig sind. Wer infolge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation oder Maßnahme erkrankt, muss sich an den Behandlungskosten beteiligen und evtl. Krankengeld zurückzahlen. Chronisch Kranke, die an KHK oder Diabetes mellitus Typ II leiden, müssen statt 1 Prozent künftig 2 Prozent ihres Bruttoeinkommens als Zuzahlung leisten, wenn sie nicht regelmäßig an der Vorsorge teilnehmen oder nicht in einem DMP eingeschrieben sind.

Dies sind nur wenige Beispiele für eine so genannte Gesundheitsreform, die von Kostendämpfungs-Diktat und staatlichem Lenkungswillen anstelle von Wettbewerb geprägt ist.

Es zeigt sich, dass diese Reform – sollte sie so kommen – das Ende der über 100jährigen Krankenversicherung in Deutschland sein wird. Angesichts der massiven Einflussmöglichkeiten der Ministerialbürokratie und der vollständigen Entmachtung der Selbstverwaltung sowohl auf Seiten der Ärzte als auch auf Seiten der Krankenkassen wird das Gesundheitssystem nach einer solchen Reform nicht mehr dasselbe sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Pressestelle Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Telefax: (0611) 18133-50

(sk)

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