Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.
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BDI und BDE: Fairer Wettbewerb zwischen Kommunen und privaten Unternehmen erfordert gleiche Rahmenbedingungen

(Berlin) - Äußerst kritisch bewerten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) die aktuellen Vorstöße der kommunalen Spitzenverbände in Brüssel, weite Bereiche der interkommunalen Zusammenarbeit vom Wettbewerb auszunehmen.

„Wenn es Gemeinden zukünftig in noch größerem Umfang erlaubt sein soll, sich lukra­tive öffentliche Aufträge ohne öffentliche Ausschreibung zu erteilen, dann ist das eine eklatante Benachteiligung der am selben Markt tätigen privaten Unternehmen“, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Ludolf v. Wartenberg. Hierdurch würden Dienstleistungen im großen Stil wieder rekommunalisiert, anstatt sie im Wettbewerb von Privaten oder Public-Private-Partnerships zu attraktiven Konditionen erbringen zu lassen. „Die Forderun­gen der Gemeinden offenbaren ein Staatsverständnis kommunaler Selbstverwaltung, das nicht vereinbar ist mit Ludwig Erhards Prinzipien von Wettbe­werb und Subsidiarität.“

Dass die Forderung nach weniger Wettbewerb gerade im Rahmen des am Mittwoch vorgestellten Initiativberichts des Europäischen Parlaments zu Public-Private-Partnerships erhoben werde, sei geradezu grotesk, ergänzte BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Harmening. „Auf der einen Seite unterstützen die Abgeordneten in großer Übereinstimmung die strategische Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und Wirt­schaft, auf der anderen Seite sollen sie im gleichen Atemzug weite Bereiche hiervon wieder ausnehmen, obwohl auch dort ein Markt existiert und Wettbewerb herrscht.“

In einem Strategiepapier skizzieren BDE und BDI die negativen Auswirkungen, die der Vorschlag der Gemeinden hätte. „Gerade die uneingeschränkte Möglichkeit zur Grün­dung von Zweckverbänden führt in vielen Bereichen zu weiteren Marktabschottungen, die für die hiervon betroffenen Unternehmen und deren Beschäftigte existenzielle Folgen hätte“, erläuterte v. Wartenberg.

„Bereits der Entwurf des Parlamentsberichts ist in sich widersprüchlich. Die dortigen Vorschläge zur interkommunalen Zusammenarbeit führen in der Konsequenz zu einer generellen Ausnahme solcher Zusammenschlüsse von den Regeln des Ver­gaberechts. Damit würde der Intransparenz bei der öffentlichen Auftragsvergabe Tür und Tor geöffnet“, warnte Harmening. BDI und BDE sprechen sich hingegen nachdrücklich gegen die in dem Berichtsentwurf vorgesehenen Privilegierungen kom­munaler Unternehmen bei hausinternen Vergaben öffentlicher Aufträge („In-House“) und bei interkommunalen Kooperationen aus.

Das gemeinsame Papier von BDE und BDI kann unter www.bdi-online.de abgerufen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Gerd Henghuber, Leiter, PR-Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

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