Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
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BDI-Vizepräsident Gottschalk und EVP-Verkehrspolitiker Jarzembowski appellieren an das Europäische Parlament: Kompromiss zur Wegekostenrichtlinie annehmen

(Berlin) - „Der zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments und Rates ausgehandelte Kompromissvorschlag zur Novellierung der Wegekostenrichtlinie sollte vom Europäischen Parlament in der Sitzung am 14. Dezember angenommen werden. Die Vorschläge stimmen uns zwar nicht restlos glücklich. Aber sie sind ein ausgewogenes Ergebnis für alle Beteiligten und heben sich wohltuend von den wachstumsschädlichen Empfehlungen ab, wie sie von der Mehrheit des Verkehrsausschusses des Parlaments vorgelegt worden sind. Eine massive Verteuerung des Güterverkehrs wäre damit zunächst abgewendet.“ Das erklärten in Berlin übereinstimmend BDI-Vizepräsident Professor Dr. Bernd Gottschalk und der verkehrspolitische Sprecher der christdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament Dr. Georg Jarzembowski.

Die Wegekostenrichtlinie ist das europäische Rahmengesetz zur Erhebung streckenbezogener Mautgebühren für Nutzfahrzeuge. Die Richtlinie legt fest, welche Fahrzeug- und Straßenkategorien von den nationalen Mautsystemen erfasst werden dürfen und welche Faktoren die Mauthöhe bestimmen.

Gottschalk erneuerte noch einmal seine Kritik an den Empfehlungen des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments. Mit der willkürlichen Verteuerung des Güterverkehrs in Europa werde der Attraktivität des Standortes Europa geschadet, der europäische Integrationsprozess beeinträchtigt sowie die Überwindung der anhaltenden Wachstumsschwäche erschwert. Gemeinsame Aufgabe sei es, den Lissabon-Prozess voranzubringen. Deshalb müsse auch das Europaparlament seine Empfehlungen grundsätzlich daran orientieren, dass ein Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung geleistet und der Binnenmarkt gestärkt wird.

„Eine einseitig gegen den Straßengüterverkehr gerichtete Verteuerung, so wie vom Verkehrsausschuss empfohlen, hat keinen Bezug zu den Wegekosten und ist wettbewerbsverzerrend. Mautgebühren sind ein Instrument zum Bau und Unterhalt unserer Straßen. Sie dürfen nicht mit umweltbezogenen Aspekten überfrachtet werden, die bereits ihren Niederschlag in der emissionsorientierten Kraftfahrzeugsteuer sowie Energie- und Ökosteuern finden“, so Gottschalk. Aber auch die massive Ausweitung der Maut auf Kleinlaster ist nach Ansicht Gottschalks mehr als problematisch: „Maut für kleine Fahrzeuge führt zu Ausweichverkehren auf das mautfreie Straßennetz. Dadurch werden Unfall- und Sicherheitsrisiken regelrecht provoziert.“

Gottschalk und Jarzembowski rieten deshalb dem Parlament, den Kompromiss sorgfältig zu prüfen und anzunehmen: „Die jetzt dem Parlament vorliegenden Vorschläge sind mit Augenmaß und Vernunft formuliert. Sie tragen der Wettbewerbsfähigkeit und der Subsidiarität gleichermaßen Rechnung. Im Standortwettbewerb Europa können wir es uns nicht leisten, Mobilität und Transport unverhältnismäßig zu verteuern.“ Vor allem sei die Empfehlung richtig, vor einer Entscheidung über die Anlastung externer Kosten zunächst die Kommission um die Erstellung wissenschaftlich fundierte Grundlagen zu ersuchen.

Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Albrecht von der Hagen, Pressesprecher Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566

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