BDI-Vizepräsidium: Deutliche Kritik am Gleichbehandlungsgesetz
(Berlin) - Die Vizepräsidenten des BDI haben anlässlich ihrer Klausurtagung in Landsberg/NRW deutliche Kritik am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geübt. Die Bundesregierung löse sich damit von ihrer früheren Zusage, die Vorgaben der EU-Richtlinien eins zu eins zu übernehmen und nicht überzuerfüllen. Mit einem solchen Gesetz setzt die Große Koalition nach Meinung der BDI-Vizepräsidenten den Vertrauensvorschuss der Wirtschaft aufs Spiel. Der Vorschlag für ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz widerspricht dem Geist des Koalitionsvertrages und der Regierungserklärung", so die BDI-Vizepräsidenten.
Der Entwurf werde zu mehr Bürokratie und weniger wirtschaftlicher Dynamik führen. Damit würden Neueinstellungen erschwert. Anstatt sich auf das Geschäft zu konzentrieren, müssten die Unternehmen mehr dokumentieren, regulieren und sich auf zusätzliche Klagen der Betriebsräte und Gewerkschaften einstellen. Der Gesetzentwurf sei außerdem ein schwerer Eingriff in die Vertragsfreiheit. In vielen Bereichen würden Unternehmen sich ihre Vertragspartner nicht mehr frei aussuchen können. Damit geht der Entwurf über die - ohnehin schon - sehr problematischen EU-Richtlinien deutlich hinaus. Der Trend zu mehr Regulierung und weniger Freiheit beschleunigt sich. Das ist das Gegenteil von dem, was Deutschland braucht", so die BDI-Vizepräsidenten. Wir fordern von beiden Regierungsparteien den Gesetzesentwurf zurück zu ziehen.
Dem Kreis des BDI-Vizepräsidiums gehören folgende Personen an: Jürgen R. Thumann, Heitkamp & Thumann KG (Präsident); Willi Berchtold, ZF Friedrichshafen AG; Wulf H. Bernotat, E.ON AG; Bernd Gottschalk, Verband der Automobilindustrie e.V.; Jürgen Hambrecht, BASF AG; Hans-Peter Keitel, HOCHTIEF AG; Diether Klingelnberg, Klingelnberg GmbH; Edward G. Krubasik, Siemens AG; Arend Oetker, Dr. Arend Oetker Holding GmbH & Co. KG; Ekkehard D. Schulz, ThyssenKrupp AG; Werner Wenning, Bayer AG.
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