BDI wehrt sich gegen Falschmeldung der Bundesärztekammer Internisten können auch Hausärzte sein!
(Wiesbaden) Der BDI wehrt sich gegen die Behauptung der Bundesärztekammer, dass Internisten allein aus sozialrechtlichen Gründen keine Hausärzte mehr sein könnten.
Die gesetzliche Grundlage, so BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack, zeige eindeutig, dass Internisten ohne Schwerpunkt ohne weiteres als Hausärzte arbeiten könnten zu einem Einschnitt käme es erst durch die neue Musterweiterbildungsordnung.
Wesiack verweist in diesem Zusammenhang auf das SGB V, § 73 Abs. 1a Nr. 3 und Nr. 5. Hier ist geregelt, dass Internisten ohne Schwerpunkt an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, wenn sie sich für diesen Versorgungsbereich entschieden haben.
Dass die Frist für diese Entscheidung wie die Bundesärztekammer in einer Erklärung während des Deutschen Ärztetags behauptet schon seit 2002 abgelaufen sei, ist schlichtweg falsch, betont Wesiack. Die genannte Frist bezieht sich auf Ärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich, die am 31. 12. 2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben und denen ein Versorgungsvereichswechsel nicht mehr möglich ist. Auch die amtliche Begründung zu § 103 Abs. 4, Satz 5 SGB V zeigt eindeutig den Willen des Gesetzgebers, Internisten ohne Schwerpunkt weiterhin zur hausärztlichen Versorgung zuzulassen. Darin heißt es, dass bei der Wiederbesetzung von Hausarztsitzen zwar vorrangig Ärzte für Allgemeinmedizin berücksichtigt werden sollen, aber auch andere hausärztlich tätige Ärzte wie Internisten berücksichtigt werden können.
Es wäre vernünftig, so Wesiack abschließend, wenn die Bundesärztekammer ihre Fehlinformation schnellst-möglich korrigieren würde, um Irritationen bei den Kolleginnen und Kollegen zu vermeiden.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
Telefon: 0611/18133-0, Telefax: 0611/18133-50
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