Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

BDI wendet sich gegen Honorar für Einweiser / "Patienten-Verkäufe" zerstören Vertrauensverhältnis

(Wiesbaden) - In jüngster Zeit sind mehrfach Berichte in den Medien aufgetaucht, wonach Ärzte von Krankenhäusern Prämien für die Einweisung von Patienten kassierten. Solche Praktiken lehnt der Berufsverband Deutscher Internisten, BDI e.V., als juristisch und moralisch verwerflich ab. BDI-Präsident Dr. med. Wolfgang Wesiack betont, dass Ärzte die Anwälte ihrer Patienten sein müssen und sich dieses Selbstverständnis nicht aus finanziellem Eigeninteresse abkaufen lassen dürfe.

Die Patienten müssen darauf vertrauen können, dass bei allen ärztlichen Entscheidungen die Unabhängigkeit ihres Arztes gewahrt bleibt und er unabhängig und unbeeinflusst von wirtschaftlichen Interessen Dritter seiner Tätigkeit nachgeht.

Die Unabhängigkeit ist in Gefahr, wenn der Arzt von einer Krankenhaus-Einweisung einen finanziellen Vorteil hat. Solche Praktiken gefährden das Grundvertrauen der Patienten in die ärztliche Tätigkeit, weil sie den Verdacht nähren, dass die Behandlung nicht allein am Wohl der Patienten ausgerichtet ist.

Die Zuweisung gegen Entgelt ist laut § 31 der Berufsordnung der Ärzte untersagt. Sie ist nicht allein juristisch ein Fehlverhalten, sondern vor allem auch moralisch zu verurteilen, betont Wesiack. Der BDI wendet sich ebenso gegen die Strategie von Krankenhausträgern, durch die Gründung von eigenen MVZ die Zuweisungen von Patienten in ihre Häuser gezielt zu lenken, um leer stehende Betten zu füllen. Die Ökonomisierung der gesundheitlichen Versorgung droht, das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt zu zerstören.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Tilo Radau, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Telefax: (0611) 18133-50

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