BDI zu Änderungen im Außenwirtschaftsgesetz: Falsches Signal für ausländische Investoren / Bestehende Regelungen ausreichend / Europarechtlich zweifelhaft
(Berlin) - Die deutsche Industrie lehnt Pläne der Bundesregierung zur Kontrolle ausländischer Investoren in der vorliegenden Form ab. Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zum Entwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Die geplante AWG-Änderung ist ein falsches Signal für den Investitionsstandort Deutschland. Als Exportweltmeister und eng in die Weltwirtschaft eingebundenes Land sind wir auf offene Märkte angewiesen. Dazu gehört auch die Offenheit gegenüber ausländischen Kapitalgebern, so der BDI-Hauptgeschäftsführer. Derzeit ist in Deutschland ein Investitionsbestand in Höhe von 439 Mrd. Euro in ausländischen Händen. Mehr als zwei Millionen Arbeitsplätze in Deutschland können Unternehmen in ausländischer Hand direkt zugeordnet werden.
Die Bundesregierung möchte sich künftig ein Prüf- und Untersagungsrecht bei ausländischen Übernahmen oder Beteiligungen an deutschen Unternehmen zu mehr als 25 Prozent vorbehalten. Die Übernahme bzw. Beteiligung soll untersagt werden können, wenn dadurch die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet ist. Die Kontrolle ist nicht auf bestimmte Wirtschaftsbereiche beschränkt, sondern branchenübergreifend. Nicht betroffen wären allerdings Investoren aus der EU sowie den EFTA-Staaten (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island).
Deutschland verfügt bereits über Kontroll- und Untersagungsmöglichkeiten für Übernahmen und Beteiligungen im Rüstungs- und Kryptotechnologiebereich. Diese eng begrenzte Investitionskontrolle ist nach Auffassung des BDI ausreichend. Die Politik kann nach wie vor nicht stichhaltig begründen, warum es notwendig ist, den ausländischen Anteilserwerb an Unternehmen weiter einzuschränken, so Schnappauf. Um den Missbrauch von Marktmacht oder von Schlüsselpositionen in der Infrastruktur zu verhindern, gibt bereits ausreichende gesetzliche Vorgaben, beispielsweise im Wettbewerbs-, Energie- oder Telekommunikationsrecht. Daran muss sich jedes in Deutschland ansässige oder tätige Unternehmen halten. Insgesamt scheint der Vorschlag der Bundesregierung eher von diffusen Globalisierungsängsten statt von konkreten Sicherheitserwägungen geprägt zu sein.
Schnappauf kündigte eine rechtliche Prüfung des Gesetzesentwurfs durch den BDI an: Abgesehen von den wirtschaftspolitischen Bedenken haben wir starke Zweifel, ob die geplante Reglung europarechtlich zulässig ist. Der Europäische Gerichtshof hat in der Vergangenheit der Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch die Mitgliedstaaten immer wieder enge Grenzen gesetzt. Ob die unbestimmten Kontroll- und Untersagungsmöglichkeiten des AWG-Änderungsentwurfs diesen Anforderungen genügen, erscheint mehr als fraglich.
Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Petra Ganser, Sekretärin, Presse und Kommunikation
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566
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