BDI zu Berufsklägern und Änderungen im Aktienrecht / Modernisierung des Aktienrechts schreitet voran / Änderungen sind sinnvoll und praxisnah / Weitere Schritte notwendig, um missbräuchliche Klagen einzudämmen
(Berlin) - "Mit den Änderungen des Aktienrechts wird die Organisation und Durchführung von Hauptversammlungen erleichtert. Mit einer jetzt möglichen Online-Hauptversammlung können Aktiengesellschaften ihre Aktionäre noch besser in Unternehmensentscheidungen einbinden." Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zu der für Donnerstagnacht (28. Mai 2009) geplanten Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) im Deutschen Bundestag. "Die Beratungen im Bundestag haben einige Verbesserungen gebracht, wie zum Beispiel die aus der Reform des GmbH-Rechts übernommene Neuregelung zur verdeckten Sacheinlage. Aktiengesellschaften können zukünftig die Beschlussfeststellungen in der Hauptversammlung sinnvoll abkürzen. Dies entlastet die Unternehmen", so Schnappauf.
Nachbesserungsbedarf sieht der BDI noch beim Umgang mit Anfechtungsklagen. "Der Gesetzgeber hat offensichtlich aufgrund der zu Ende gehenden Wahlperiode keine umfassenderen Maßnahmen zur Eindämmung missbräuchlicher Anfechtungsklagen mehr erarbeiten können", sagte Schnappauf. "Die bisherigen Ergänzungen des Gesetzentwurfs durch den Rechtsausschuss des Bundestages gehen in die richtige Richtung. Sie reichen ebenso wie der ursprüngliche Gesetzentwurf nicht aus, um die Schädigung der Unternehmen und damit aller anderen Aktionäre durch Berufskläger zu unterbinden." Da die meisten Fraktionen nach der kommenden Bundestagswahl weitere Reformen in diesem Bereich anstreben, bot Schnappauf die Unterstützung des BDI an. "Die Industrie hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf weitergehende Vorschläge zur Beschränkung des aktienrechtlichen Klagegewerbes gemacht und ist auch offen für andere Vorschläge."
Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
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