BDI zu Dienstleistungsrichtlinie
(Berlin) - Mehr Mut zur Öffnung der Dienstleistungsmärkte ist erforderlich. Nur durch einen beherzten Abbau innerstaatlicher Verwaltungsvorschriften lässt sich die im EG-Vertrag seit 50 Jahren geforderte Dienstleistungsfreiheit verwirklichen. Auf diesem Weg ist der Rat ein Stück vorangekommen. Es besteht aber noch Nachbesserungsbedarf. So bewertete BDI-Hauptgeschäftsführer Ludolf v. Wartenberg den in der Nacht zum Dienstag vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Kompromiss zur Dienstleistungsrichtlinie. Da der Richtlinienvorschlag im Verwaltungsbereich nicht mehr vom Herkunftslandprinzip ausgeht, muss der Rat mehr als bisher darauf drängen, dass die Mitgliedstaaten ihre Verwaltungshürden abbauen, um Protektionismus zu verhindern. Mehrfache Zulassungen und Genehmigungen dürfen in der Europäischen Union für Unternehmen nicht mehr die Regel sein, sagte v. Wartenberg. Gleichzeitig dürfen Unternehmen nicht mit umfangreichen Informationspflichten zu noch mehr Bürokratie im eigenen Bereich veranlasst werden. Grenzüberschreitende Dienstleistungen müssen vereinfacht werden. Nur so kann Europa wirtschaftlich vorangebracht werden.
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BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
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