Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BDI zu geplanten 0190er-Regelungen: Verbraucherschutz darf seriöse Unternehmen nicht unverhältnismäßig belasten

(Berlin) - "Durch die Sogwirkung eines gut gemeinten Verbraucherschutzes dürfen seriös arbeitende Unternehmen nicht unverhältnismäßig belasten werden. Erforderlich ist ein sachgerechtes Maßnahmenpaket, das wirksam Missbrauch abstellt, ohne die positiven Entwicklungen des Marktes zu behindern." Das sagte Carsten Kreklau, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), anlässlich der Anhörung des Bundestagsauschusses für Wirtschaft und Arbeit zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er- Mehrwertdiensterufnummern am 21, Mai.

Der BDI begrüße zwar ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung, dem Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern durch schwarze Schafe in der Branche entgegenzutreten. Denn das Vertrauen der Verbraucher sei Grundlage dafür, dass dieser bedeutende Zukunftsmarkt mit hohen Wachstumspotenzialen nicht durch das Fehlverhalten Einzelner in Misskredit gerät, betonte Kreklau. "Der Gesetzentwurf enthält in seiner derzeitigen Fassung unklare Formulierungen. Zum Beispiel im Bereich der Preisansageverpflichtung ist dringend eine ausdrückliche Präzisierung vorzunehmen. Eine Preisansage sollte nur dann erfolgen, wenn der Mehrwertdiensteanbieter bzw. Verbindungsnetzbetreiber den Preis selbst festlegt. Ebenso ist bei den Preisobergrenzen die Sondersituation des Mobilfunks mit höheren Verbindungskosten zu berücksichtigen."

In jedem Fall müsse das Gesetz hinreichende Übergangsfristen vorsehen, die dem sehr hohen technischen und betrieblichen Umsetzungsbedarf bei den Teilnehmernetzbetreibern gerecht werden. Gesetzliche Verpflichtungen müssen berücksichtigen, was Unternehmen tatsächlich leisten können. Unzureichende Übergangsfristen seien auch für den Verbraucherschutz kontraproduktiv, da gegenüber der Öffentlichkeit ein Schutz propagiert wird, der in der vorgesehenen Frist tatsächlich nicht realisiert werden kann, so Kreklau.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20280, Telefax: 030/20282566

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