Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BDI zu geplanten Regelungen für Managergehälter / Überregulierung unternehmensinterner Entscheidungen vermeiden / Pflichtherabsetzung der Bezüge und Cooling-Off-Periode für Vorstände problematisch / Mindestschadensersatzpflicht für Aufsichtsräte ist deutschem Recht fremd

(Berlin) - "Wir halten eine grundsätzliche Ausrichtung vom Vergütungssystem an der langfristigen Unternehmensentwicklung für richtig. Den Unternehmen stehen mit dem geltenden Aktienrecht und dem Corporate-Governance-Kodex allerdings bereits Regelungswerke zur Verfügung. Der Gesetzgeber sollte eine Überregulierung unternehmensinterner Entscheidungen vermeiden." Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zu Plänen der Bundesregierung, die Vergütung für Manager zu regeln.

"Eine Entscheidung des gesamten Aufsichtsrats über die Vorstandsvergütungen ist grundsätzlich zu begrüßen, sofern nicht sämtliche Details der Verträge vom gesamten Aufsichtsrat beraten werden", erklärte Schnappauf.

Kritisch sieht der BDI, wenn die gesetzlichen Entscheidungskriterien zur Herabsetzung der Vorstandsbezüge bei einer verschlechterten Unternehmenslage unscharf forumuliert werden. "Hierdurch entsteht für den Aufsichtsrat eine unzumutbare Rechtsunsicherheit", so Schnappauf.

Auch das strikte Wechselverbot für Vorstände in den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats sei nicht akzeptabel. "Ehemalige Vorstände bringen wichtiges Wissen über das Unternehmen und seine Strukturen mit, die dann nicht mehr zugunsten des Unternehmens verwendet werden dürften - auch nicht in Familienunternehmen." Zu der vorgeschlagenen Mindestschadensersatzregel für Aufsichtsräte sagte der BDI-Hauptgeschäftsführer: "Ein solcher Strafschadensersatz ist unserem kontinentaleuropäischen Rechtssystem fremd und sollte ihm auch fremd bleiben." Er rief den Gesetzgeber auf, diesen politischen Konsens nicht zu verlassen.

Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566

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