Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
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BDI zum Entwurf des Umweltgesetzbuchs: Nicht im Hauruck-Verfahren voranbringen / 1200 Seiten Gesetzesentwurf soll in zwei Wochen beurteilt werden / Expertise wird praktisch ausgesperrt

(Berlin) - „Das Umweltministerium sperrt die Expertise der Betroffenen bei der Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuchs praktisch aus.“ Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zu der am 23. Mai 2008 eingeleiteten Anhörung der Betroffenen für ein Umweltgesetzbuch. „Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wollte bei der Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuchs (UGB) alle Betroffenen – Wirtschaft und Umweltverbände - umfassend beteiligen. Stattdessen sollen die Betroffenen jetzt in knapp zwei Wochen mehr als 1 200 Seiten Gesetzestext und – begründung prüfen und bewerten. Das ist in der vorgegebenen Zeit nicht mit vernünftigem Ergebnis zu schaffen und wird dem fachlich sehr anspruchsvollen Vorhaben nicht gerecht“, erklärte Schnappauf.

„Der Bundesumweltminister hat das neue Umweltgesetzbuch als Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, zum Bürokratieabbau und zur Investitionsförderung angekündigt. Die Industrie hatte hohe Erwartungen an das Umweltgesetzbuch. Gerade beim Abbau von Bürokratiekosten sind diese Erwartungen enttäuscht worden“, sagte Schnappauf. „Bei Bürokratiekosten von ca. 42.000 Euro für die Neuzulassung oder ca. 88.000 Euro für die Änderung einer Industrieanlage werden höchstens 600 Euro gespart. Gleichzeitig entwertet der Gesetzentwurf wichtige Rechtsprechung. Bis wir wieder eine vergleichbare Rechtssicherheit haben, werden schlimmstenfalls bis zu 30 Jahre vergehen“, warnte Schnappauf. „Vor diesem Hintergrund sind die kurzen Fristen zur Stellungnahme für die Betroffenen beim besten Willen nicht nachzuvollziehen.“

Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Petra Ganser, Sekretärin, Presse und Kommunikation Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566

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