Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BDI zum Inkrafttreten des Außenwirtschaftsgesetzes: / Nachteil für den Standort Deutschland in der Wirtschaftskrise / Ausländische Investoren motivieren, nicht vergraulen / Gesetzentwurf im Widerspruch zu G20-Erklärung

(Berlin) - "Das Außenwirtschaftsgesetz ist ein Nachteil für den Standort Deutschland in der Finanzkrise. Es wird immer schwerer, Kapitalgeber zu finden. Darum ist es umso wichtiger, ausländische Investoren zu motivieren, statt zu vergraulen." Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zu den Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes, die am Freitag, 24. April 2009, in Kraft getreten sind.

Sorge bereitet dem BDI-Hauptgeschäftsführer die negative Signalwirkung des Gesetzes: "Die Verschärfung der Kontrolle von Investoren kommt zu einer Zeit, in der die protektionistischen Tendenzen weltweit besorgniserregend zunehmen. Sie widerspricht der Erklärung der Regierungschefs der G20-Staaten, keine weiteren Beschränkungen für Investitionen zuzulassen."

"Die Welt braucht mehr offenen Handel und weniger Abschottung", machte Schnappauf klar. Das zeige sich in der Krise beispielsweise bei einigen deutschen Konzernen, die jüngst Kapital aus dem Nahen Osten erhalten haben. "Die deutsche Industrie befürchtet, dass die internationale Reputation Deutschlands als ein offenes Land in der Weltgemeinschaft beschädigt wird. Der BDI bleibt bei seiner ablehnenden Haltung des Außenwirtschaftsgesetzes. Er sieht sich durch die aktuelle weltweite Diskussion um Protektionismus gestärkt."

Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Dr. Olga Wilde, Pressesprecherin Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566

(tr)

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