BDI zur Aufhebung des Tabakwerbeverbotes: Sieg für den Rechtsstaat
(Berlin) - In Luxemburg haben nicht die Raucher gewonnen, sondern der europäische Rechtsstaat. So bewertet der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, mit dem das Verbot der Tabakwerbung aufgehoben worden ist. Erstmals hätten die Richter eine europäische Richtlinie wegen fehlender Rechtsgrundlage für nichtig erklärt. Für Brüssel bedeute dies, dass nicht alles zulässig ist, was gut gemeint ist oder einem guten Zweck dient. Da die Europäische Union für den Gesundheitsschutz nicht zuständig ist, hatte die Kommission das Werbeverbot als Maßnahme des Binnenmarktes bemäntelt.
Die Bundesregierung habe diese versteckte Ausdehnung der Kompetenzen nicht hingenommen und mit ihrem Erfolg die Rechte der Mitgliedstaaten gewahrt. Das Urteil ist ein Meilenstein, es unterstreiche, wie wichtig es sei, eindeutig zu regeln, was die Union darf und was den Mitgliedstaaten verbleiben muss. Dies sei auch ein Signal für die bevorstehende Regierungskonferenz, die den EU-Vertrag vor dem Beitritt weiterer Länder modernisieren soll.
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