BDI zur beabsichtigten Änderung des § 73b SGB V: Kein Verhandlungsmonopol für einzelnen Verband
(Wiesbaden) - Mit höchster Verwunderung registriert der Berufsverband Deutscher Internisten BDI e.V. die Absicht der Bayerischen Staatsregierung, über einen Antrag zur Änderung des § 73b SGB V einem privatrechtlichen Verband das Verhandlungsmonopol für Hausarzt-Verträge einzuräumen. Da der Hausärzteverband z.B. in Bayern mehr als 50 Prozent der Allgemeinärzte vertritt, wäre er demnach der einzige in Frage kommende Verhandlungs- und Vertragspartner für die bayerischen Krankenkassen. Die Kassenärztliche Vereinigung wäre damit außen vor.
Das spricht dem Ziel des soeben erst in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung Hohn. Hier wird das Monopol der Kassenärztlichen Vereinigung, die immerhin alle Arztgruppen vertritt, abgeschafft und durch das Monopol eines Vereins ersetzt, der weder die Interessen der Kinder- und Jugendärzte noch die der hausärztlich tätigen Internisten vertritt. Auch diese zählen zur Gruppe der Hausärzte, haben aber aufgrund ihrer spezifischen Weiterbildung einen anderen therapeutischen Ansatz als die Allgemeinärzte. Hausarzt-Internisten verfügen über besondere Qualifikationen und halten sehr viel mehr technische Leistungen vor als praktische und Allgemeinärzte. Diese große Gruppe der hausärztlich tätigen Internisten (ca. 11.200) wird in keiner Weise von dem Berufsverband der Allgemeinärzte vertreten.
Der BDI lehnt diesen beabsichtigten Paradigmenwechsel ab und appelliert an die Koalitionsparteien, nicht dem Druck eines einzelnen Verbands nachzugeben und wesentliche Elemente des GKV-WSG aus wahltaktischen Gründen aufzugeben. Das Interesse der Patienten an einer hochwertigen, qualifizierten ärztlichen Versorgung würde dadurch vollständig ignoriert.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
Helge Rühl, Geschäftsführer
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
Telefon: (0611) 18133-0, Telefax: (0611) 18133-50
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