Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
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BDI zur Novelle der Insolvenzordnung: Lizenzen müssen insolvenzfest sein / Korrekturen im Insolvenzrecht notwendig / Lizenznehmer brauchen Rechtsicherheit

(Berlin) - „Der Insolvenzverwalter darf Lizenzverträge nicht einseitig lösen. Sonst werden Investitionen und Arbeitsplätze gefährdet.“ Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf anlässlich der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Novelle der Insolvenzordnung am Mittwoch (23. April 2008).

„Das Insolvenzrecht muss korrigiert werden“, sagte Schnappauf. „Lizenznehmer müssen darauf vertrauen können, auf Basis ihres Lizenzvertrages Entwicklung, Produktion und Vertrieb weiterzuführen, wenn der Lizenzgeber insolvent wird.“

Andere Industriestaaten erkennen dieses Recht ausdrücklich an. Schnappauf: „Deutsche Unternehmen müssen auch bei diesem Thema weltmarktfähig bleiben.“

Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Petra Ganser, Sekretärin, Presse und Kommunikation Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566

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