Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)

BDIU begrüßt die geplante Zentralisierung der Inkasso-Aufsicht

(Berlin) - Das Bundesjustizministerium will die Inkasso-Aufsicht zentralisieren und greift mit seinem neuen Gesetzentwurf eine langjährige Forderung des BDIU auf. "Die Stärkung der Aufsicht ist ein so notwendiger wie überfälliger Schritt", kommentiert Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, das Vorhaben in einer ersten Stellungnahme. "Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit für alle am Inkasso Beteiligten, natürlich auch für Verbraucherinnen und Verbraucher."

Ausdrücklich begrüßt Pedd die vorgesehene Bündelung der Aufsicht beim Bundesamt für Justiz (BfJ) - dies entspricht ebenfalls einer Forderung des BDIU. "Das BfJ ist als Bundesoberhörde finanziell, personell und organisatorisch gut ausgestattet, sodass die Aufsicht endlich die Instanz sein kann, mit der unseriösen Akteuren Einhalt geboten wird."

Bislang sind für die Aufsicht über Inkassodienstleistungen 36 einzelne Zivilgerichte in den Justizverwaltungen der Bundesländer zuständig. Diesen Flickenteppich der Aufsichtslandschaft kritisieren sowohl der BDIU als auch Vertreterinnen und Vertreter von Verbraucherschutz und Schuldnerberatung seit vielen Jahren als ineffektiv und unübersichtlich. Auch die jüngste Reform des Inkassorechts hatte an dieser Situation nichts geändert. Die Folge: Viele Rechtsuchende wissen häufig nicht, welche Behörde sie für ihr Anliegen kontaktieren sollen.

Die Inkassobranche verweist zudem auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen aufgrund regional unterschiedlicher Aufsichtspraktiken. "Einzig eine bundesweit zuständige Behörde schafft vergleichbare Wettbewerbsvoraussetzungen für alle Rechtsdienstleister, unabhängig von ihrem jeweiligen Sitz in Deutschland", so Pedd.

Die BDIU-Präsidentin weiter: "Wir werden den jetzt vorgelegten Referentenentwurf prüfen und noch fundiert dazu Stellung nehmen."

Pedd erneuerte ihre Kritik an dem in der letzten Legislaturperiode beschlossenen neuen Inkassorecht. Es habe Gebührensenkungen und in der Folge schmerzhafte Umsatzeinbußen für die Inkassodienstleister gebracht, ohne dabei den Verbraucherschutz nachhaltig zu stärken. Pedd: "Faire Rechtsdienstleistungen haben ihren Preis. Vor allem jetzt, wo sich die Konjunktur für alle spürbar abschwächt, stellt Inkasso einen wirksamen Schutz vor Jobverlusten und Insolvenzen dar. Wenn Gläubiger allerdings befürchten müssen, dass sich der Einzug ihrer berechtigten Forderungen wirtschaftlich nicht lohnt, dann wird das negative Folgen für die Zahlungsmoral haben und die Wirtschaft unnötigen, zusätzlichen Belastungen aussetzen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) Marco Weber, Pressesprecher Friedrichstr. 50-55, 10117 Berlin Telefon: (030) 20607360, Fax: (030) 206073633

(sf)

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