BDK bedauert Ärzte-Freispruch aufgrund juristischer Spitzfindigkeiten
(Birckenweder) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat den Freispruch des Potsdamer Landgerichts im Prozess gegen die verantwortlichen Ärzte des Mörders Raimund Schwanke bedauert und dringend davor gewarnt, die ausschließlich auf einer juristischen Spitzfindigkeit beruhende Entscheidung als Freibrief für künftige Fälle zu betrachten.
Der stellv. BDK-Bundesvorsitzende Holger Bernsee erklärte dazu in Berlin:
Die Ausführungen des Vorsitzenden Richters in seiner Urteilsbegründung lassen keinen Zweifel am pflichtwidrigen, verantwortungslosen Handeln der Ärzte. Der Freispruch basiert ausschließlich auf einer rechtlichen Spitzfindigkeit, die juristisch nachvollziehbar sein mag, dem allgemeinen Rechtsempfinden jedoch eher entgegensteht. Wichtig erscheint nunmehr auf der Grundlage der Urteilsbegründung die Verfolgung des disziplinarrechtlichen Überhanges!
Generell fordert der BDK
- die gesetzliche Aufnahme des Grundsatzes Sicherheit vor experimenteller Therapie. Derzeit ist das Verfahren im Maßregelvollzug länderspezifisch geregelt und folgt z. T. dem gegenteiligen Prinzip;
- die ständige Überprüfung, ob ein Maßregelinsasse unter medizinischen Gesichtspunkten
tatsächlich noch in die Therapie gehört, oder in Strafhaft;
- die Beteiligung der ermittlungsführenden Kriminalbeamten an der Entscheidungsfindung über Vollzugslockerungen. Diese haben sich zumeist sehr intensiv im Rahmen der Ermittlungen und Vernehmungen mit dem Täter befasst und ihn in zumeist unverfälschtem, nicht vorbereiteten Zustand kennen gelernt. Der BDK begrüßt ausdrücklich, dass der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber diese Forderung inzwischen aufgegriffen hat.
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Bund Deutscher Kriminalbeamter
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